Abmahnung für Augenarzt 150 Euro für schnelleren Termin

Gesundheitspolitik Autor: Anouschka Wasner

Durch Buchungsportal schnellere Terminvergabe – Solinger Augenarzt bot Selbstzahlertermine für gesetzlich Versicherte an. Durch Buchungsportal schnellere Terminvergabe – Solinger Augenarzt bot Selbstzahlertermine für gesetzlich Versicherte an. © Prostock-studio – stock.adobe.com

Ein Solinger Augenarzt bot bis vor Kurzem über das Buchungsportal Jameda Selbstzahlertermine an. Allerdings nicht, wie man denken würde, für Privatpatientinnen und -patienten, sondern auch für gesetzlich Versicherte. So sollte z. B. ein Patient 150 Euro zu seinem Termin mitbringen – oder eben mehrere Monate warten. Angefragt hatte der Mann eine Kassenleistung innerhalb der Sprechstundenzeiten für gesetzlich Versicherte. 

Der verärgerte Patient informierte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Diese mahnte den Augenarzt ab, da dieser bereits 2022 über Jameda mehrere schnellere Termine an gesetzlich Versicherte vermittelt hatte. Da der Arzt keine Unterlassungserklärung unterzeichnen wollte, landete der Fall vor dem Landgericht Düsseldorf.

Bisherige Praktiken dürfen nicht fortgeführt werden

Das rechtskräftige Urteil (Az.: 34 O 107/22) ist eindeutig: Der Augenarzt hat es künftig zu unterlassen, in seiner Praxis solche Termine anzubieten. Das Gericht untersagte ihm zudem, gesetzlich Versicherten über das Buchungsportal Selbstzahlertermine für Notfälle anzubieten, was in der Praxis bis dato ebenso Usus…

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