Bereitschaftspauschale: Die KV vergleicht doch Äpfel mit Birnen

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Wird z.B. eine kleine Praxis mit großen Praxen verglichen – kann sie nur verlieren. Wird z.B. eine kleine Praxis mit großen Praxen verglichen – kann sie nur verlieren. © iStock/makluk und privat

Auch bei Hausärzten wird die Bereitschaftspauschale der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen. Aber legen die Gremien überhaupt die richtige Statistik zugrunde? Und ist eine Kürzung nicht sogar widersinnig?

Die EBM-Ziffer 01435 wurde geschaffen, um der größeren personellen Verfügbarkeit in Gemeinschaftspraxen und MVZ Rechnung zu tragen: Da in diesen Strukturen mehrere Ärzte arbeiten, ist eine Art Bereitschaft gegeben (deshalb „Bereitschaftspauschale“): Dem Patienten kann auch dann geholfen werden, wenn der Arzt, für den die Versichertenpauschale bereits geltend gemacht wurde, nicht verfügbar ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies z.B. bei einem Chroniker im Laufe eines Quartals durch Urlaub, Fortbildung, Krankheit oder Hausbesuchstätigkeit des Arztes der Fall ist, ist groß. So gesehen müsste diese Leistung in einer BAG oder einem MVZ häufig anfallen.

Einem Phänomen begegnet man aber z.B. in…

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