Bestechlichen Ärzten droht bis zu 5 Jahre Haft
Geplant ist, dass bei Verdacht auf Korruption bei niedergelassenen Ärzten und Vertretern anderer Gesundheitsberufe eine Durchsuchung der Geschäftsräume und in besonders schweren Fällen auch eine Überwachung des Telekommunikationsverkehrs möglich ist. Die zuständigen Behörden erhalten dazu erweiterte Ermittlungsbefugnisse. Zudem können Staatsanwaltschaften von sich aus und nicht erst auf Antrag tätig werden.
Gesetzentwurf zur Korruptionsbekämpfung in Gesundheitsberufen
Den Gesetzentwurf hat der Bundesrat auf Vorschlag der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz beschlossen. Begründet wird der Vorstoß mit Berechnungen, wonach im Jahr 2011 von den ca. 195 Milliarden Euro…
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