BVND: Liberalisierte Fernbehandlung mit Umsicht angehen

e-Health , Telemedizin Autor: Michael Reischmann

In diabetologischen Schwerpunktpraxen ist der Einsatz von Kommunikationsmedien in der Patientenbetreuung nichts Neues. In diabetologischen Schwerpunktpraxen ist der Einsatz von Kommunikationsmedien in der Patientenbetreuung nichts Neues. © iStock/verbaska_studio

Dass der 121. Deutsche Ärztetag das Fernbehandlungsverbot in der Muster-Berufsordnung gekippt hat, war für den BVND-Vorstandsvorsitzenden Dr. Nikolaus Scheper keine Überraschung. Er warnt allerdings vor unerwünschten Folgen.

Der Einsatz von Kommunikationsmedien in der Patientenbetreuung ist in diabetologischen Schwerpunktpraxen nichts Neues, unterstreicht der Vorsitzende des Bundesverbandes Niedergelassener Diabetologen (BVND). Ob der Pflegedienst dem Diabetologen ein Foto von einem diabetischen Fuß zur Begutachtung mailt oder ob der Hausarzt telefonisch fragt, wie er mit einen Patienten vorübergehend verfahren soll, bis dieser seinen Ersttermin in der Schwerpunktpraxis antritt – in solchen Fällen ist „Fernbehandlung“ längst Alltag, sagt Dr. Scheper.

Ausschließliche Behandlung über Kommunikationsmedien

Allerdings ist hier der Patient persönlich bekannt oder bereits in ärztlichen Händen. Die im Mai…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.