Dienstfahrt mit Privatauto?
Antwort von Walter Harnischfeger,
Steuerberater und Rechtsanwalt,
Bad Soden-Salmünster:
Das ist möglich. Grundsätzlich hat der Unternehmer den Umfang der betrieblichen Nutzung und die Aufwendungen nachzuweisen. Auf einen Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen kann für betriebliche Fahrten mit einem privaten Fahrzeug verzichtet werden, wenn sich Dr. Eiber mit dem Pauschalsatz von 0,58 DM/km (bis 31.12.200 0,52 DM/km) begnügt.
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