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Tod durch Enthauptung Ein Fall aus dem Gruselkabinett der Rechtsmedizin

Autor: Dr. Vera Seifert

Abbildungen von Guillotinen könnten dem Bastler als Vorbild gedient haben, um eine Apparatur für den eigenen Suizid zu konstruieren. Abbildungen von Guillotinen könnten dem Bastler als Vorbild gedient haben, um eine Apparatur für den eigenen Suizid zu konstruieren. © Emilija – stock.adobe.com
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War es Mord, Sui­zid oder ein Unfall? Diese Frage galt es zu klären bei einem ungewöhnlichen Todesfall. Das Beil einer Guillotine hatte bei einem Mann den Kopf vom Körper getrennt. 

Ein 40-Jähriger lebte nach einer mehrjährigen Haftstrafe allein in seiner Wohnung. Die Eltern verständigten die Polizei, als sie ihren Sohn mehrere Tage lang nicht erreichen konnten. Er hätte unter „Stimmungsschwankungen“ gelitten, sei aber nie beim Arzt gewesen. Als die Polizisten die Wohnung betraten, fanden sie Betäubungsmittel und leere Alkoholflaschen. In der Garage stießen sie dann auf den Leichnam des Mannes, wie Dr. ­Johanna ­Görg und ihre Kolleginnen vom Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Mainz berichten.

Zerteilte Sellerieknolle und Plastikflasche als Indizien

Die Auffindesituation war alles andere als alltäglich: Der Körper befand sich kniend vor, der Kopf auf der anderen Seite einer offenbar selbst gebas­telten Guillotine. Das Fallbeil war über eine Umlenkrolle und Ketten an einem Seil befestigt, das durchtrennt war. An der rechten Hand des Leichnams entdeckte man ein mit Tape fixiertes Einhandmesser. In der Nähe des abgetrennten Kopfes lagen eine zerteilte Sellerieknolle und eine durchtrennte Plastikflasche. 

Die genannten Umstände sowie die verschlossene Wohnungstür sprachen dafür, dass es sich nicht um ein Tötungsdelikt handelte. Im Bereich des Halses fanden sich Einblutungen in das Gewebe, in den Lungen Bezirke mit eingeatmetem Blut sowie eine Gasembolie. Diese Sektionsbefunde bestätigten, dass die Verletzungen durch die Dekapitation entstanden waren und nicht etwa postmortal durch Fremdeinwirkung, schreiben die Rechts­medizinerinnen.

Dass es kein Unfall war, ergab sich aus der Auffindesituation. Offenbar hatte der Mann die Konstruktion vorher getestet (Plastikflasche, Sellerie) und sie auch selbst bedient (in der Hand fixiertes Messer). 

Ein solcher Fall ist extrem selten, erklären die Autorinnen. Dekapitationen als Suizidursache findet man bei unter 1 % der Selbstmordfälle, und wenn, dann im Rahmen eines Polytraumas, z.B. bei Leichen im Gleiskörper. 

Quelle: Görg J et al. Rechtsmedizin 2023; DOI: 10.1007/s00194-023-00656-7