Kommentar ePA: Kassen fordern zum Nichtstun auf
© MT
Erstens: Ich muss das Informationsschreiben zur Einführung der ePA lesen, die ich „ab Januar 2025 automatisch bekomme“, um informiert zu sein. Aus Sicht von Datenschützern schon der erste Fauxpas: Wer nicht informiert ist, stimmt nicht automatisch zu. Zweitens: Es gilt die Opt-out-Regelung: Lehne ich die Akte ab, muss ich (aktiv) widersprechen. So viel zum Nichtstun.
In ihren Informationsschreiben fassen sich alle Kassen niedrigschwellig kurz, meine besonders. Alles steht auf einer DIN-A4-Seite, auf der ebenso einseitig nur die Vorzüge der ePA beschrieben sind. „Sie haben keinen Papierkram mehr“ steht da. Oder: „Nie wieder das gelbe Heft suchen.“ Wie kommen die denn darauf? Das gelbe…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.