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Gefahr auf dem Trampolin: Brüche in Beinen, Armen und Wirbeln möglich

Autor: Dr. Dorothea Ranft

Kinder sollten keine Saltos auf dem Trampolin versuchen, bevor nicht ein beaufsichtigtes Training stattgefunden hat. Kinder sollten keine Saltos auf dem Trampolin versuchen, bevor nicht ein beaufsichtigtes Training stattgefunden hat. © iStock/pahham
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Die Gefahren des Trampolinspringens werden nach wie vor unterschätzt. Neben der häufigeren „Trampolinfraktur“ kommt es gelegentlich zu schweren, zum Teil sogar tödlichen Wirbelsäulenverletzungen.

Kinder unter sechs Jahren tragen das höchste Risiko, sich beim Trampolinspringen zu verletzen, warnen Dr. ­Gabriele ­Ellsäßer vom Advisory Board European Injury Data Base und Kollegen. Die häufigste Unfallursache ist das gemeinsame Springen, sei es mit anderen Kindern oder mit Erwachsenen.

Durch den schwereren Sprungpartner kommt es dabei leicht zu einem Katapulteffekt: Denn beim Absprung wirkt eine massive vertikale Wurf­energie auf das gestreckte Bein des leichteren Kindes. Die Folge ist eine Impressionsfraktur der proximalen Tibia. Das Röntgenbild zeigt dann typischerweise einen Haarriss im Bereich der Wachstums­zone des Schienbeins. Die jungen Patienten klagen über Schmerzen bei körperlicher Aktivität, die in Ruhe nachlassen. Aufgrund der unspezifischen Symptome, des fehlenden Sturz­ereignisses und der geringfügigen radiologischen Veränderungen wird die sogenannte Trampolinfraktur leicht übersehen.

Keinesfalls zu zweit aufs Sprungtuch

Ein weiterer wichtiger Unfallmechanismus ist der Zusammenstoß mit anderen Kindern. Dabei drohen dislozierte Frakturen von Femur, Radius und Ulna. Besonders gefährdet sind Kinder unter sechs Jahren, denn ihr Knochenwachstum ist noch nicht abgeschlossen und es fehlt ihnen an Sprungkraft und Koordination. Auch Übermüdung spielt als Unfallursache nicht selten eine Rolle. Verstauchungen des Knöchels und Weichteilverletzungen werden häufiger bei Jugendlichen beobachtet.

Kopf- und Halswirbelsäulenverletzungen ereignen sich in allen Altersgruppen, sind aber mit einem Anteil von unter 10 % nicht ganz so häufig. Beim Sturz vom Trampolin kann es zu schwersten Wirbelsäulenverletzungen kommen – mit lebenslanger Behinderung, eventuell sogar Todesfolge. Besonders oft passiert dies bei Saltos und Sprüngen in eine Sprunggrube.

Sicher auf dem Trampolin

Beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte ­(www.bvkj.de) gibt es einen Flyer zum Thema Trampolinunfälle in verschiedenen Sprachen. Die Schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung ­(www.bfu.ch) stellt ein Merkblatt zum sicheren Trampolinspringen zur Verfügung.

Schwere Verletzungen vor allem auf übergroßen Geräten

Die meisten Verletzungen allerdings ereignen sich auf der Trampolinmatte, überwiegend durch fehlerhafte Landungen. Stürze vom Trampolin hingegen sind deutlich zurückgegangen, seitdem die Netzumschließung zur Standardausrüstung gehört. Gerade jüngeren Kindern können schon Minitrampoline gefährlich werden, weshalb die Autoren dringend vom Gebrauch als Spielgerät abraten. Schwere Verletzungen ereignen sich besonders auf übergroßen Sprunggeräten und in sogenannten Trampolinparks, weil diese zu riskanten Manövern verleiten. Aufgrund der hohen Verletzungsgefahr empfehlen die Kinderärzte, die folgenden Regeln zu beachten:
  • Kinder unter sechs Jahren dürfen nicht aufs Trampolin.
  • Springen ist immer nur einzeln erlaubt und nie ohne Netz.
  • Gesprungen wird nur unter Aufsicht von Erwachsenen.
  • Saltos und andere Überkopfsprünge sollten vermieden werden.
Um bei Regelverstößen rechtzeitig eingreifen zu können, muss die Aufsichtsperson direkt neben dem Trampolin stehen. Zwar wurden die technischen Sicherheitsstandards deutlich verbessert. Doch dieser Fortschritt kann leicht zu einem falschen Sicherheitsgefühl verleiten, warnen die Autoren und führen als Beleg die Daten einer dänische Studie an. Der zufolge verzichteten 53 % der Eltern auf eine Aufsicht, 62 % erlaubten das Zusammenspringen mit anderen, und 46 % der Kinder wagten riskante Sprünge.

Die Gefahren bereits bei der U7 ansprechen

Die Autoren empfehlen deshalb, die Eltern schon bei der U7, also um den zweiten Geburtstag des Kindes herum, über die Gefahren des Trampolinspringens aufzuklären. Damit es gar nicht erst zu gefährlichen Situationen kommt, sollte man den Eltern von unter Sechsjährigen vom Trampolinkauf abraten. Schulkinder und Jugendliche können bei den Früh­erkennungsuntersuchungen U10, U11 und J1 darauf hingewiesen werden, dass sie keine Saltos und andere Überkopfsprünge versuchen dürfen, bevor ein beaufsichtigtes Training stattgefunden hat.

Quelle: Ellsäßer G et al. Kinder- und Jugendarzt 2020; 51: 400-406