Helferin zum IGeLn motivieren
Klar, manche Kollegen mögen es nach Gutsherrenart und stecken den Helferinnen ab und an ein Scheinchen zu, wenn es gut läuft. Eine Lösung, die einem Juristen wie Dirk Hartmann nicht behagen kann: "Sie können das Geld nicht als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, und eigentlich müsste die Helferin das Geld selbst versteuern", mahnte der Rechtsanwalt von der Wiesbadener Kanzlei Broglie, Schade & Partner auf der Veranstaltung, die sich ausschließlich Selbstzahlerthemen widmete.
Dabei lässt sich eine Mitarbeiterbeteiligung recht einfach regeln, ohne dass Sie als Arzt fürchten müssen, dass Sie auch in umsatzschwachen Zeiten zahlen müssen. Beispielsweise, indem Sie neben dem Grundgehalt…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.