Praxisabgabe Im Hamsterrad bis zum Ruhestand

Niederlassung und Kooperation Autor: RA Marcel Schmieder

In gesperrten Planungsbereichen ist der unterschriebene Kaufvertag keine Garantie dafür, dass die Zulassung auch wirklich auf den Käufer übergeht. In gesperrten Planungsbereichen ist der unterschriebene Kaufvertag keine Garantie dafür, dass die Zulassung auch wirklich auf den Käufer übergeht. © VectorMine – stock.adobe.com

Die Praxisabgabe ist in Sicht und Sie wollen oder müssen vorab ein bisschen runterfahren? Cave: Ist der Praxisbetrieb versiegt, lässt sich der Verkauf unter Umständen nicht mehr durchführen.

Die gesellschaftsrechtliche Nachfolge bei Abgabe der Praxis ist unweigerlich an zulassungsrechtliche Fragen gebunden. Damit hängt aber auch die Veräußerung selbst an genau diesen Fragen – eine vertragsärztliche Praxis ohne Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ist für Käufer in der Regel uninteressant.

Das Problem: In gesperrten Planungsbereichen ist der unterschriebene Kaufvertag keine Garantie dafür, dass die Zulassung auch wirklich auf den Käufer übergeht. Denn als öffentlich-rechtliche Berechtigung wird der Versorgungsauftrag erst über das Nachbesetzungsverfahren auf den Käufer übertragen. Eine Praxis bzw. ihr Patientenstamm ist also nur dann eine werthaltige Vermögensposition der…

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