Jurist warnt: Ärzte müssen Risikomanagement einführen!
Für Arztpraxen gilt genauso wie für sämtliche anderen Unternehmen die sog. zivilrechtliche Verantwortung gem. § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Professor Dr. Josef Scherer, Rechtsanwalt und Professor für Unternehmensrecht, Risiko- und Krisenmanagement, Sanierungs- und Insolvenzrecht an der Hochschule Deggendorf, erklärt, was das bedeutet: Die Arztpraxis ist zivilrechtlich verantwortlich für Schäden, die ihre Organe (die Praxisleitung) und Verrichtungsgehilfen (z.B. die Helferinnen) verursachen. Hierbei geht es grundsätzlich um Schadensersatzforderungen.
Schnell ist auch das <forced-line-break />Privatvermögen futsch
Doch die zivilrechtliche Verantwortung geht noch weiter, mahnt Prof.…
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