Kassen müssen für Erhalt der Fruchtbarkeit bei jungen Krebspatienten zahlen

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Vom Gesetz profitieren junge Patienten, die sich einer keimzellschädigenden Therapie unterziehen müssen. Vom Gesetz profitieren junge Patienten, die sich einer keimzellschädigenden Therapie unterziehen müssen. © iStock/Christoph Burgstedt

Die Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen ist teuer. Dass Krankenkassen bei jungen Krebspatienten die Kosten für den Erhalt der Fruchtbarkeit übernehmen müssen, ist jetzt gesetzlich verankert.

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat der Bundestag Forderungen von Ärzten und Patienten, vor allem von der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs (DSfjEmK) und der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. (DGHO) aufgegriffen. Nach dem neuen Absatz 4 in § 27a Sozialgesetzbuch V haben Versicherte sowohl Anspruch auf die Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe als auch auf die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen. Das betrifft Patienten, deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie medizinisch notwendig erscheint.

Tausende Euro – für Patienten oft nicht aufzubringen

Professor Dr. Mathias…

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