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Leichenschau: Grundkrankheit ist nicht gleich Todesursache

Autor: Dr. Elke Ruchalla

Das bei dem Patienten führende Grundleiden, die Demenz, als Ursache des Todes anzugeben, ist für den Hausarzt häufig selbstverständlich. Das bei dem Patienten führende Grundleiden, die Demenz, als Ursache des Todes anzugeben, ist für den Hausarzt häufig selbstverständlich. © iStock/KatarzynaBialasiewicz
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Ihr Patient mit fortgeschrittener Demenz ist gerade gestorben und die Angehörigen rufen Sie, um die Todesbescheinigung auszustellen. Geben Sie nun bei der Todesursache „Demenz“ an? Das ist oft zu kurz gegriffen, erklären Rechtsmediziner vom Universitätsklinikum Düsseldorf.

Nicht umsonst meckern Rechtsmediziner bei Leichenschauscheinen, dass die Dokumente fehlerhaft oder ungenau seien: Eine Demenz, ein „zentrales Regulationsversagen“ oder Ähnliches stellen eben keine Ursachen des Todes dar. Dabei ist der exakte Grund des Todes relevant, auch über den Tod hinaus. Denn anhand dieser Daten wird die Todesursachenstatistik errechnet, die als Grundlage gesundheitspolitischer Entscheidungen und der Verteilung von Mitteln im Gesundheitswesen dient, erklären Lisa Küppers und Kollegen vom Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Düsseldorf.

Lungenembolie oder Pneumonie oft nicht erkannt

Bei Demenzkranken wird das Problem dadurch kompliziert, dass die Patienten gerade in den Wochen und Tagen vor ihrem Tod eine Reihe unspezifischer Symptome entwickeln. Dazu gehören beispielsweise Schwäche, Verwirrtheit, Appetitmangel/Kachexie, aber auch Dehydration, Luftnot und Schmerzen. Lungenembolien, Broncho- und Aspirationspneumonien, wie sie später bei einer Sektion nachgewiesen wurden, haben Behandelnde oft nicht erkannt und dementsprechend nicht angegeben. Teilweise fand sich, einer Literaturrecherche der Wissenschaftler zufolge, nur bei etwa der Hälfte der Toten im Leichenschauschein eine korrekte Benennung der Todesursache.

Das bei dem Patienten führende Grundleiden, die Demenz, als Ursache des Todes anzugeben, ist für den Hausarzt häufig selbstverständlich. Dennoch liegt man mit dieser Einschätzung oft daneben. Die Kollegen beschreiben drei Beispiele häufiger Abfolgen:

  • Beim konvergierenden Sterbenstyp führen verschiedene Grunderkrankungen zu Beschwerden, die letztlich im Tod münden. So kann beispielsweise eine Demenz in Kombination mit Morbus Parkinson oder einem vorangegangenen Schlaganfall zu Schluckstörungen und einer Aspirationspneumonie führen – die damit als Todesursache einzutragen wäre, während die Demenz als ursächliches Grundleiden gälte.
  • Beim divergierenden Sterbenstyp mag die Grunderkrankung ebenfalls eine Demenz sein. Zum Tod führen allerdings Folgeschäden wie Kachexie, Exsikkose und rezidivierende Mikroaspirationen.
  • Beim komplexen Sterbenstyp kommen mehrere Grunderkrankungen in verschiedenen Organen zusammen. Diese bedingen unterschiedliche Komplikationen, welche in ihrer Gesamtheit zum Tod führen. Der Arzt sollte immer alle Grundkrankheiten angeben und in einer Epikrise das multikausale Eintreten des Todes exakt erläutern. Auf diese Art wird ein Leichenschauschein deutlich plausibler, als wenn unter Todesursache nur „Demenz“ steht.

Quelle: ER Küppers L et al. Dtsch Med Wochenschr 2021; 146: 677-682; DOI: 10.1055/a-1380-1436