Leichenschau korrekt abrechnen
Bei der Leichenschau lassen sich einige Schritte abrechnen.
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Die Leichenschau wirklich wasserdicht abrechnen – diesen Dienst leisten eigentlich nur die Nummern 100 bis 107 der GOÄ: die Untersuchung selbst sowie die Entnahmen von Körperflüssigkeit, Bulbus, Hornhaut oder Herzschrittmacher. Das ist eindeutig, so Abrechnungsexperte Dr. Gerd W. Zimmermann.
Und die gleichzeitige Abrechnung einer Besuchsgebühr? Es gab tatsächlich mal eine Empfehlung des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer, dass neben der Leichenschau auch die Besuchsgebühr regelhaft abrechenbar sei. Diese Empfehlung musste der Ausschuss aber zurückziehen, nachdem zwei Amtsgerichtsurteile¹ wie auch das Landgericht Kiel² dem widersprochen haben. Damit bleibt zurnächst…
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