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Sporadische Arrhythmien Mit implantierbaren Geräten wird man am besten fündig

Autor: Dr. Angelika Bischoff

Ein implantierbares Device deckt Arrhythmien
viermal häufiger auf. Ein implantierbares Device deckt Arrhythmien viermal häufiger auf. © iStock/ HATICE GOCMEN
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 Die konventionelle kardiologische Diagnostik vom 12-Kanal-EKG bis hin zum 78-Stunden-Langzeit-EKG kann sporadisch auftretende Herzrhythmusstörungen oftmals nicht erfassen. Um bei unklaren Synkopen eine Arrhythmie oder nach einem Schlaganfall ein Vorhofflimmern zu erkennen, braucht man deshalb implantierbare Event­recorder.

 

Auf dem deutschen Markt gibt es derzeit drei implantierbare Event­recorder der neuesten Generation. Solche Systeme sollten frühzeitig eingesetzt werden bei Patienten mit wiederholten unklaren Synkopen oder auch, wenn nur eine Synkope mit höherem Risiko (ohne Prodromi, im Liegen, positive Familien­an­amnese für plötzlichen Herztod) aufgetreten ist. Die aktuellen Leitlinien führen diese Empfehlung als Klasse-IA-Indikation.

Das Ziel des Langzeitmonitorings ist, bradykarde Arrhythmien (z.B. AV-Block, Sick-Sinus-Syndrom) und tachykarde ventrikuläre Arrhythmien aufzudecken, die ursächlich für die Synkopen sind. Solche Probleme lassen sich einer Metaanalyse zufolge mit einem implantierbaren Event­recorder viermal wahrscheinlicher detektieren als mit konventioneller Synkopendiagnostik (Kipptisch, externer Rekorder, elektrophysiologische Untersuchung).

Und was ist mit Wearables?

Neben den implantierbaren Event­recordern gibt es zahlreiche verschiedene tragbare elektronische Geräte, die Anhaltspunkte für symptomatische Arrhythmien liefern können. Am gängigsten sind Smartwatches, Armbänder und Brustgurte, die biophysikalische Daten erfassen. Doch die gelieferten Daten sind oft nicht validiert und die Genauigkeit variiert. Viele dieser Geräte erfüllen nicht die europäische Richtlinie 93/42/EWG des Medizinproduktegesetzes.

Einsatz nach Schlaganfall unklarer Genese ist sinnvoll

Die zweite wichtige Indikation für implantierbare Event­recorder ist die Suche nach einem bisher unerkannten Vorhofflimmern bei Patienten, die einen ischämischen Schlaganfall unklarer Genese erlitten haben (Klasse-IIA-Indikation in der deutschen Leitlinie). Diese als kryptogen bezeichneten Schlaganfälle gehen mit einer relativ hohen Rezidivrate von 3–6 % pro Jahr einher.

Bevor man einen Event­recorder implantiert, sollte zunächst mit einem 12-Kanal-EKG und einer 72-stündigen Telemetriephase nach einem Vorhofflimmern gesucht werden. Ein prolongiertes Rhythmus­monitoring wird nur bei besonderem Risiko empfohlen. Studien haben allerdings gezeigt, dass implantierbare Systeme die Detektion von Vorhofflimmern deutlich verbessern können. In der CRYSTAL-AF-Studie lag die Detektionsrate nach zwölf Monaten bei 12,4 % vs. 2 % in der Kontrollgruppe. Die erste Episode von Vorhofflimmern ließ sich in dieser Studie im Mittel erst nach 35 Tagen feststellen. Prinzipiell gilt: Je größer das potenzielle Risiko der vermuteten Arrhythmie, desto eher sollte ein kontinuierliches Monitoring mittels Event­recorder angestrebt werden.

Unklar ist nach wie vor, ob ein subklinisches Vorhofflimmern, welches durch ein Screening mit dem Eventrecorder entdeckt wird, auch immer die Entscheidung für eine therapeutische Antikoagulation nach sich ziehen muss. Beispielsweise hat die LOOP-Studie bei Patienten über 70 Jahre, die mindes­tens einen Risikofaktor für thromboembolische Ereignisse aufwiesen, gezeigt, dass ein subklinisches Vor­hofflimmern zwar mit einem Event­recorder dreimal häufiger detektiert wird. Eine anschließend bei Patienten mit Flimmerepisoden von mehr als sechs Minuten eingeleitete orale Antikoagulation konnte aber das Schlaganfallrisiko im Verlauf der nächsten durchschnittlich etwa fünf Jahre nicht senken.

Quelle: Hartmann J et al. Hamburger Ärzteblatt 2022; 76: 26-28