Neues Jahr mit neuen Ziffern – mit diesen EBM-Regelungen startet 2019

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Beim EBM gibt es jedes Quartal Neuig­keiten zu vermelden.
Beim EBM gibt es jedes Quartal Neuig­keiten zu vermelden. © iStock.com/mrPliskin

Zweitmeinungsverfahren bei Mandel- oder Gebärmutterentfernung, Beratung von Heimbewohnern bei der Versorgungsplanung, Vergütungsregelungen für die künftige Nutzung der Gesundheitskarte – der Bewertungsausschuss hat mehrere Beschlüsse zum EBM gefasst, die für die Hausärzte eine Rolle spielen.

Vollstationäre Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen können ihren Bewohnern künftig eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten (§ 132g SGB V). Diese Aufgabe sollen besonders qualifizierte Berater in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt übernehmen. Der GKV-Spitzenverband, die Vereinigungen der Träger von Pflegeeinrichtungen und die Einrichtungen der Wiedereingliederungshilfe haben dazu eine Vereinbarung getroffen.

Vor diesem Hintergrund hat der Bewertungsausschuss einen neuen Abschnitt 37.4 in den EBM aufgenommen. Seit 1. Januar können Ärzte für die Mitbetreuung die neue EBM-Nr. 37400 abrechnen. Die Pauschale ist mit…

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