Neues Jahr mit neuen Ziffern – mit diesen EBM-Regelungen startet 2019
Beim EBM gibt es jedes Quartal Neuigkeiten zu vermelden.
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Vollstationäre Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen können ihren Bewohnern künftig eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten (§ 132g SGB V). Diese Aufgabe sollen besonders qualifizierte Berater in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt übernehmen. Der GKV-Spitzenverband, die Vereinigungen der Träger von Pflegeeinrichtungen und die Einrichtungen der Wiedereingliederungshilfe haben dazu eine Vereinbarung getroffen.
Vor diesem Hintergrund hat der Bewertungsausschuss einen neuen Abschnitt 37.4 in den EBM aufgenommen. Seit 1. Januar können Ärzte für die Mitbetreuung die neue EBM-Nr. 37400 abrechnen. Die Pauschale ist mit…
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