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Patient mit Keuchhusten: Bitte melden!

Autor: Dr. Dorothea Ranft

Vor allem in den westlichen Bundesländern wird die Meldepflicht schlecht umgesetzt. Vor allem in den westlichen Bundesländern wird die Meldepflicht schlecht umgesetzt. © iStock/Jovanmandic

Bei der Meldepflicht für Keuchhusten herrscht nach wie vor großer Verbesserungsbedarf. Aber auch die lückenhaften Daten lassen nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts keinen Zweifel an der nach wie vor hohen Krankheitslast in Deutschland.

Seit März 2016 besteht eine bundesweite ärztliche Meldepflicht für Verdacht auf, Erkrankung und Tod an Keuchhusten. Hinzu kommt eine Labormeldepflicht für den Nachweis von B. pertussis, damit die Gesundheitsämter Kontrollmaßnahmen einleiten können. Allerdings ist die Meldepflicht in den westlichen Bundesländern noch nicht einmal flächendeckend bekannt. Außerdem hält sich ein Großteil der Labore nicht an die internationalen Empfehlungen zur Keuchhusten-Diagnostik, was den Gesundheitsämtern die Einschätzung gemeldeter Fälle erschwert.

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Pertussis-Verdacht schöpfen sollte man bei jedem Husten, der ≥ 14 Tage dauert oder mit typischen Symptomen…

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