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PKV muss nicht für Internisten zahlen

Dr. Klaus Engel,

Internist in Herne:

 

Einer meiner Patienten bekommt von seiner privaten Krankenversicherung unsere Behandlungsrechnung nicht voll erstattet mit der Begründung, er müsse sich hausärzt­lich von einem Allgemeinmediziner behandeln lassen. Mein Kollege und ich bilden eine internistisch-hausärzt­liche Gemeinschaftspraxis. Bislang sind unsere Leistungen – da zertifiziert (DMP, Ernährungsmedizin etc.) – von allen Kostenträgern der PKV wie auch der GKV akzeptiert worden.

Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Medizinrecht,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Einige private Krankenversicherungen schließen Verträge, dass grundsätzlich nur 80 % der ambulanten Behandlungen erstattet werden. Dieser Tarif ist günstiger für den Versicherten. Es werden nur dann 100 % der Behandlungskosten erstattet, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin/praktischen Arzt, einen Facharzt für Gynäkologie, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin oder einen Notarzt bzw. Bereitschaftsarzt erfolgt oder wenn einer dieser Ärzte eine Überweisung an einen anderen Facharzt ausstellt.

Dagegen ist ein Versicherter, dessen Hausarzt ein an der hausärztlichen…

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