PKV muss nicht für Internisten zahlen
Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Medizinrecht,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Einige private Krankenversicherungen schließen Verträge, dass grundsätzlich nur 80 % der ambulanten Behandlungen erstattet werden. Dieser Tarif ist günstiger für den Versicherten. Es werden nur dann 100 % der Behandlungskosten erstattet, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin/praktischen Arzt, einen Facharzt für Gynäkologie, Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin oder einen Notarzt bzw. Bereitschaftsarzt erfolgt oder wenn einer dieser Ärzte eine Überweisung an einen anderen Facharzt ausstellt.
Dagegen ist ein Versicherter, dessen Hausarzt ein an der hausärztlichen…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.