Elektronische Patientenakte Rechtliche Spielräume nicht ausgeschöpft
Andere EU-Länder machen vor, wie Deutschland die rechtlichen Spielräume der DSGVO besser ausschöpfen könnte.
© iStock/TarikVision
Die Studie „Die elektronische Patientenakte und das europäische Datenschutzrecht“ der Stiftung Münch empfiehlt – wie auch schon der Sachverständigenrat in seinem Juni-Gutachten zur Digitalisierung des Gesundheitswesens – ein Opt-out-Verfahren für die elektronische Patientenakte (ePA). Zurzeit gilt in Deutschland das freiwillige Opt-in: Versicherte haben sich um die Anlage und das Befüllen selbst zu kümmern – ebenso um die Freigabe der einzelnen Dokumente für Nutzer. Das Interesse hält sich bisher in Grenzen. Gerade einmal 1 % der Versicherten sind ePA-ready, obwohl alle gesetzlichen Krankenkassen diese seit Jahresbeginn anbieten müssen.
Begründet wird das Opt-in-System hierzulande mit…
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