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Richtlinie für Krankenhaus-Einweisungen: Zusätzlicher Aufwand für Ärzte

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Krankenhausbehandlungs-Richtlinie neu gefasst. Von Berufsverbänden hagelt es Kritik.

Die Richtlinie über die Verordnung von Krankenhausbehandlungen wurde zuletzt 2003 geändert und bedurfte laut G-BA einer Aktualisierung.

Niedergelassene Ärzte sollen künftig umfassender prüfen müssen, ob eine stationäre Krankenhausbehandlung nötig oder eine ambulante (Weiter-)Behandlung möglich ist.

Insbesondere bei der Prüfung durch die Vertragsärzte, ob ein stationärer Aufenthalt notwendig ist oder ambulant (weiter)behandelt werden kann, hat der G-BA eine deutliche Erweiterung vorgenommen. Sind es bisher nur vier Punkte, die in der Richtlinie genannt sind, werden jetzt zwölf Einrichtungen aufgeführt, in denen eventuell ambulant behandelt werden könnte.

Der Arzt muss vor der Verordnung…

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