Richtlinie für Krankenhaus-Einweisungen: Zusätzlicher Aufwand für Ärzte
Die Richtlinie über die Verordnung von Krankenhausbehandlungen wurde zuletzt 2003 geändert und bedurfte laut G-BA einer Aktualisierung.
Niedergelassene Ärzte sollen künftig umfassender prüfen müssen, ob eine stationäre Krankenhausbehandlung nötig oder eine ambulante (Weiter-)Behandlung möglich ist.
Insbesondere bei der Prüfung durch die Vertragsärzte, ob ein stationärer Aufenthalt notwendig ist oder ambulant (weiter)behandelt werden kann, hat der G-BA eine deutliche Erweiterung vorgenommen. Sind es bisher nur vier Punkte, die in der Richtlinie genannt sind, werden jetzt zwölf Einrichtungen aufgeführt, in denen eventuell ambulant behandelt werden könnte.
Der Arzt muss vor der Verordnung…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.