Steuerfreie Prämie Team in der Inflation unterstützen
Arbeitgeber können ihr Personal durch eine Sonderprämie finanziell entlasten.
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Bis Ende 2024 können Praxisinhaber ihren Angestellten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen. Dies hat die Bundesregierung im September beschlossen. Doch es bleiben viele Fragen. Fest steht bisher:
- die Befristung 4.9.2022 bis 31.12.2024 ist einzuhalten
- Zahlungen der Arbeitgeber sind bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich
- die Zahlung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen
- die Zahlungen müssen „zusätzlich“ zum Arbeitslohn gezahlt werden. Es muss sich folglich um Zahlungen außerhalb des vertraglich vereinbarten oder tariflich geschuldeten Arbeitslohnes handeln. Es dürfen weder Weihnachts- oder Urlaubsgeld in diese…
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