Steuerfreie Prämie Team in der Inflation unterstützen

Praxismanagement , Team Autor: Insa Stoidis-Connemann, Steuerberaterin in Leer

Arbeitgeber können ihr Personal durch eine Sonderprämie finanziell entlasten. Arbeitgeber können ihr Personal durch eine Sonderprämie finanziell entlasten. © PhotoSG – stock.adobe.com

Praxisinhaber können ihren Beschäftigten nun eine steuerfreie „Inflationsprämie“ von bis zu 3.000 Euro zahlen. Allerdings haben sie selbst mit steigenden Kosten zu kämpfen. Wie sich dieses Dilemma lösen lässt.

Bis Ende 2024 können Praxisinhaber ihren Angestellten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen. Dies hat die Bundesregierung im September beschlossen. Doch es bleiben viele Fragen. Fest steht bisher:

  • die Befristung 4.9.2022 bis 31.12.2024 ist einzuhalten
  • Zahlungen der Arbeitgeber sind bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich
  • die Zahlung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen
  • die Zahlungen müssen „zusätzlich“ zum Arbeitslohn gezahlt werden. Es muss sich folglich um Zahlungen außerhalb des vertraglich vereinbarten oder tariflich geschuldeten Arbeitslohnes handeln. Es dürfen weder Weihnachts- oder Urlaubsgeld in diese…

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