Änderungen 2024 Update für die Abrechnung

Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Auch für das Jahr 2024 gibt es Änderungen zur Abrechnung nach der GOP. Auch für das Jahr 2024 gibt es Änderungen zur Abrechnung nach der GOP. © Life Background – stock.adobe.com

Mit dem Jahreswechsel sind meist Änderungen im EBM und in anderen Regelwerken für die Praxis verbunden. Deshalb hier einige Neuerungen, die man kennen sollte.

Meldungen an klinische Krebs­register

Seit Februar 2024 werden Meldungen an klinische Krebsregister besser vergütet – und zwar so:

  • Tumor-Diagnosestellung nach hinreichender Sicherung 19,50 Euro
  • Verlaufsdaten 9 Euro
  • Therapie- oder Abschlussdaten 9 Euro
  • histologischer, labortechnischer oder zytologischer Befund 4,50 Euro

Muss Umsatzsteuer abgeführt werden, wird diese zusätzlich entrichtet.

KBV, KZBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband haben ferner vereinbart: Für die Abrechnung der Meldevergütungen zwischen den Krebsregistern und den Krankenkassen ist das Datum des Meldeanlasses und nicht mehr das Datum der Meldung ausschlaggebend. Eine Diagnosemeldung mittels…

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