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Verätztes oder verbranntes Auge – Spülen, bis der Notarzt kommt

Autor: Dr. Alexandra Bischoff

Von einem Verband wird abgeraten, da er die Bulbusmotalität einschränkt und die lokale Temperatur erhöht. Von einem Verband wird abgeraten, da er die Bulbusmotalität einschränkt und die lokale Temperatur erhöht. © fotolia/Mediteraneo

Verätzungen oder Verbrennungen des Auges gelten als absolute Notfälle. Noch am Unfallort sollte mit der nächstgreifbaren Flüssigkeit gespült werden, was das Zeug hält. Nur so lassen sich – im besten Fall – Folgeschäden vermeiden.

Sowohl alkalische Substanzen (Kalk, Natronlauge) als auch Säuren (Schwefelsäure) führen am Auge binnen kürzester Zeit zu schweren Schäden des Bulbus bis hin zur Erblindung. Basen greifen das Gewebe chemisch an, Säuren verätzen eher. Auch thermische Läsionen sind keine Seltenheit: Leichtere Verbrennungen entstehen meist als Folge der Einwirkung von erhitzten Flüssigkeiten, wohingegen Feuerwerkskörper oder flüssiges Metall deutlich schwerere Verletzungen am Auge verursachen. Der Tränenapparat oder die Augenlider können ebenfalls mitbetroffen sein.

Die Prognose hängt stark von der Erstmaßnahme am Unfallort ab. Die Devise lautet: Spülen, spülen, spülen! Ist gerade nichts anderes greifbar,…

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