Versprechen zu Praxisverwaltungssystemen hinterfragen

Praxis-IT , Praxismanagement Autor: Michael Reischmann

Einen KIM-Dienst benötigen alle Praxen spätestens ab Januar 2021. Einen KIM-Dienst benötigen alle Praxen spätestens ab Januar 2021. © iStock/Eoneren

Ab Januar 2021 benötigen alle Praxen einen Dienst für „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM), weil sie AU-Bescheinigungen elektronisch an die Kassen weiterleiten müssen. Die KBV bietet dafür in Konkurrenz zu den Praxissoftware-Firmen einen eigenen KIM-Dienst an.

Notfalldatensatz, Medikationsplan, elektronischer Arztbrief – bei den Telematikanwendungen wird den Ärzten derzeit viel versprochen. Doch es hakt. Beispiel Notfalldatensatz. Damit ein Arzt ab dem dritten Quartal auf der Gesundheitskarte solche Daten bearbeiten kann, braucht er einen elektronischen Heilberufsausweis der Version „G2“. Bis der neue Prozess zwischen den genehmigenden Kammern und den Ausweisherstellern läuft, bekommen Ärzte und Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz aber noch „G0“-Ausweise, die hier nicht weiterhelfen. Das berichtet Peter Andreas Staub, Vorstand der KV Rheinland-Pfalz.

Auch beim neuen Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM) für den sicheren Dokumentenversand…

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