Widerspruch einlegen, Fiskus Geld entreißen
Vor dem Bundesverfassungsgericht ist eine Beschwerde gegen die Grundsteuer bei selbst genutztem Wohneigentum anhängig. Es handele sich nach Auffassung des Beschwerdeführers um eine Sonder-Vermögensteuer für Grundbesitzer, da selbst bewohnte Immobilien keinen Ertrag abwerfen. Die Vermögensteuer ist nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 (2 BvL 37/91) verfassungswidrig.
Nach Auffassung des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) ist daher gegen die Festsetzung der Grundsteuer ein Rechtsbehelf einzulegen. Dies kann, je nach Bundesland, der Einspruch (Stadtstaaten), der Widerspruch oder die Klage (Niedersachsen) sein. Dies geht aus der Rechtsbehelfsbelehrung hervor,…
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