Zulassung zu Recht erweigert?
Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:
Durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) wurde die Zulassung von Vertragsärzten verschärft. Ab dem 1. 1. 1993 wurden nur noch Ärzte mit Fachgebietsqualifikation in das Arztregister eingetragen, so dass z.B. praktische Ärzte seitdem nicht mehr an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen können. Übergangsregelungen gab es aber für den so genannten "Euro-Doktor", also für diejenigen, die auf Grund von landesrechtlichen Vorschriften nach der EG-Richtlinie bis zum 31.12.1995 die Bezeichnung "praktischer Arzt" erworben hatten. Dabei war unklar, ob bis zu diesem Zeitpunkt die Arztbezeichnung schon erteilt sein musste oder die vorgeschriebene…
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