Zusatznutzen-Info soll in die Praxissoftware - Auch den Aufwand für den Arzt beachten
Das Bundesgesundheitsministerium strebt an, noch in diesem Jahr eine Rechtsverordnung zum AIS vorzulegen, erklärte BMG-Staatssekretär Lutz Stroppe, auf einer von dem Unternehmen Boehringer Ingelheim organisierten Fachveranstaltung.
Beteiligt an der inhaltlichen Erarbeitung des AIS sind die Pharmadialog-Teilnehmer, die Länder und die Bänke im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Im zweiten Schritt folgt die konkrete Ausgestaltung, also die Softwareentwicklung. Der Arzt müsse über Wirtschaftlichkeit und Preise Bescheid wissen, um gezielt verordnen zu können, sagte der Staatssekretär. Eine Verordnungssteuerung mit Blick auf die Kosten soll es aber nicht werden. Es gehe darum, dem Arzt…
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