Abtreibung: § 219a erhitzt Gemüter – Kanzlerin soll runterkühlen

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Diskussion um Informationen zum Schwangerschaftsabbruch erhitzt die Gemüter.
Diskussion um Informationen zum Schwangerschaftsabbruch erhitzt die Gemüter. © Fotolia/pathdoc

„Helfen Sie, die Debatte um den § 219a zu versachlichen“, bittet Hausärztin Kristina Hänel Kanzlerin Dr. Angela Merkel.

Der § 219a Strafgesetzbuch bringt Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, vor den Richter. Sie werden zudem von „Lebensschützern“ beschimpft und diffamiert. So auch Hänel. Sie fordert deshalb die Abschaffung des 1933 geschaffenen Paragrafen. Sachliche Informationen ärztlicherseits müssten möglich sein, schreibt sie der Kanzlerin. Es sei ihr ein Anliegen, auf einen Missstand aufmerksam zu machen, zumal zehn weitere Ärztinnen und Ärzte inzwischen nach §219a angezeigt oder angeklagt sind.

Viele Politiker unterstützen den Vorstoß, darunter Linke und Grüne. Doch es gibt Widerstand, vor allem in der Union und vonseiten des neuen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU). Die…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.