AIS: Software macht den Doktor schlau

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Cornelia Kolbeck

Das Arztinformationssystem soll die G-BA-Zusatznutzenurteile kundtun. Das Arztinformationssystem soll die G-BA-Zusatznutzenurteile kundtun. © Fotolia/sebra

Beharrlich fällt der Gemeinsame Bundesausschuss Beschlüsse zum Zusatznutzen neuer Arzneimittel. Die Begründungen sind umfangreich und für Praktiker nicht immer nachvollziehbar. Ein Arztinformationssystem soll helfen. Die Pharmaindustrie vermisst das Einbeziehen von Leitlinien.

Per Rechtsverordnung will das Bundesgesundheitsministerium die Anforderungen an das Arztinformationssystem (AIS) vorgeben, also welche Informationen des G-BA zu den Zusatznutzenentscheidungen in den Arzneimitteldatenbanken der Praxisverwaltungssysteme zu hinterlegen sind. Der Entwurf dieser Rechtsverordnung zog vergangene Woche in Berlin Kreise.

Programme für Vertragsärzte könnten etwas teurer werden

Unter der Annahme eines drei­monatigen Entwicklungs- und Programmieraufwandes für einen hochqualifizierten Beschäftigten pro Unternehmen schätzt das Ministerium die Programmierungskosten auf einmalig rund 307 000 Euro. „Für Vertragsärzte könnten sich zeitweilig geringfügig höhere Preise für…

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