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Es gibt noch immer keine Beweise, dass Cannabis Schmerzpatienten hilft

Autor: Michael Brendler

Die wissenschaftliche Datenlage in Hinblick auf Wirksamkeit, Verträglichkeit und Sicherheit sämtlicher Cannabispräparate bei chronischen Schmerzen ist bislang ein methodisches Minenfeld. Die wissenschaftliche Datenlage in Hinblick auf Wirksamkeit, Verträglichkeit und Sicherheit sämtlicher Cannabispräparate bei chronischen Schmerzen ist bislang ein methodisches Minenfeld. © iStock/Ivan-balvan
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Aufgrund einer „nicht ganz entfernt liegenden Aussicht auf eine spürbar positive Wirkung“ lassen sich Cannabismedikamente zulasten der Krankenkassen verschreiben. Zwei Schmerzexperten haben überprüft, ob das Wirkprofil der Präparate auch weniger wachsweichen Kriterien gerecht wird.

Für die Bundesärztekammer stand schon vor drei Jahren fest: Die Datenlage zu Nutzen und Risiken von Cannabisblüten ist ungenügend. Aus diesem Grund sprach man sich damals gegen deren Verschreibungsfähigkeit aus. Die Gesetzesänderung kam trotzdem und inzwischen müssen die Krankenkassen bei Patienten mit „schwerwiegenden Erkrankungen und fehlender Therapiealternative“ die Kosten auch für solche Präparate übernehmen.

Dabei ist die wissenschaftliche Datenlage in Hinblick auf Wirksamkeit, Verträglichkeit und Sicherheit sämtlicher Cannabispräparate bei chronischen Schmerzen bislang ein methodisches Minenfeld, beschreiben Professor Dr. ­Winfried ­Häuser, Innere Medizin 1 des Klinikums Saarbrücken, und Privatdozent Dr. ­Frank ­Petzke von der Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin Göttingen den derzeitigen Wissensstand. Selbst in systematischen Übersichtsarbeiten rangieren die Effekte zur Schmerz­reduktion zwischen „nicht vorhanden“ und „stark“ und die Einschätzung der Evidenz reicht von „gering“ bis „mäßig“. Mit der Folge, dass Gegner und Befürworter der Cannabistherapie gleichermaßen stets nur auf entsprechend ausgewählte, zweckdienliche Studien verweisen.

Zulassung aufgrund von Meinungen statt Fakten

Als einen der Gründe für die verworrene Datenlage haben die beiden Autoren methodische Schwächen einzelner Arbeiten ausgemacht. Mal werden in Metaanalysen Studiendaten gepoolt, obwohl ganz unterschiedliche Formen von Schmerzen untersucht worden waren. Dann wieder werden unterschiedliche Cannabispräparate – Cannabisblüten der unterschiedlichsten Sorten, Fertigarzneimittel mit Pflanzenextrakten, Vollspektrum-Extrakte, dronabinolhaltige Arzneimittel oder synthetisch hergestellte Cannabinoide – irrigerweise in ihren Effekten miteinander verglichen. Selbst für Übersichtsarbeiten, so bemängeln Prof. ­Häuser und Dr. ­Petzke, wurden Studien nach uneinheitlichen, mitunter fragwürdigen Kriterien ausgewählt. Oder Nutzen und Risiken der Cannabismedikamente werden nicht korrekt gegeneinander abgewogen.

Dürftige Datenbasis

Rheumatische Erkrankungen: Laut drei systematischen Reviews, in denen insgesamt vier randomisierte kontrollierte Studien untersucht wurden, „ist die Evidenz aktuell nicht ausreichend, Cannabispräparate zur Behandlung von Schmerzen bei rheumatischen Erkrankungen zu empfehlen“. Viszerale Schmerzen: Für Morbus Crohn konstatieren die Autoren eines Übersichtsartikels, dass sich aufgrund der Datenlage „keine Schlussfolgerung zu Wirksamkeit und Sicherheit cannabisbasierter Präparate ziehen lässt“. Ähnliches gilt für die Therapie der Colitis ulcerosa. Untersucht worden waren THC*-haltige Zigaretten, CBD**-Öl und Cannabis-Öl. Tumorbedingte Schmerzen: „Es besteht eine Evidenz sehr niedriger Qualität, dass Nabiximol und THC keinen Effekt auf Schmerz, Schlafstörungen und Opioidverbrauch bei Patienten mit Krebsschmerzen [...] haben.“ Neuropathische Schmerzen: Einem systematischen Review mit allen Cannabispräparaten bei neuropathischemSchmerz zufolge „war Medizinalhanf Placebo in der durchschnittlichen Schmerzreduktion statistisch signifikant, jedoch nicht klinisch relevant überlegen“. Cannabispräparate sollten den Autoren zufolge allenfalls als Drittlinien-Therapie und nur bei sorgfältig ausgewählten Patienten eingesetzt werden.

* Tetrahydrocannabinol ** Cannabidiol

Sogar für die moderate Schmerzreduktion findet sich aus diesen Gründen lediglich eine mäßige Qualität der Evidenz, fassen die Autoren zusammen. Die Zulassung der Präparate beruht ihrer Meinung nach mehr auf öffentlicher Meinung und politischem Willen als auf harten Belegen, die mittels methodisch sauberer Studien erhoben wurden. „Die eher ernüchternden Ergebnisse [...] sollten zu realistischen Erwartungen bei Patienten und Behandlern [...] führen“, lautet ihr Fazit. Dennoch sehen die Autoren Hinweise darauf, dass die Cannabis­therapie einigen sorgfältig ausgewählten Patienten mit chronischen nicht-tumorbedingten Schmerzen nebenwirkungsarm helfen kann.

Rezeptur- und Fertig­arzneimittel bevorzugen

Sie verweisen auf die Positionspapiere der European Pain Federation, EFIC, und der Deutschen Schmerzgesellschaft, denen zufolge „sowohl bei Tumorschmerzen als auch bei allen nicht-neuropathischen Nichttumorschmerzsyndromen ein individueller Heilversuch nach Ausschöpfung etablierter Therapieoptionen erwogen werden kann“. Werden dann Cannabispräparate eingesetzt, sollte die Entscheidung zugunsten entsprechender Rezeptur- und Fertig­arzneimittel fallen – unter anderem wegen der besseren Dosierbarkeit und des geringeren Risikos für psychotrope Effekte.

Quelle: Häuser W, Petzke F. Psychopharmakotherapie 2020; 27: 114-121