Internistische Patienten brauchen nach Klinikentlassung meist keine Thromboseprophylaxe

Autor: Dr. Barbara Kreutzkamp

In der V. iliaca externa ist es zu einer Thrombose gekommen. In der V. iliaca externa ist es zu einer Thrombose gekommen. © Science Photo Library/PHANIE/BATCO-JOUBERT

Patienten, die wegen einer internistischen Erkrankung im Krankenhaus liegen, sollten eine medikamentöse Thromboembolie­prophylaxe erhalten. Ob man diese nach der Entlassung weiterführt, sollte man sich gut überlegen.

Eine venöse Thromboembolie (VTE) bedroht nicht nur stationär behandelte Patienten nach chirurgischen Eingriffen, sondern auch diejenigen auf internistischen Stationen. Rund 75 % aller VTE-assoziierten Todesfälle ereignen sich in der nicht-chirurgischen Klientel, schreibt Dr. Katharina Gütl von der Universitätsklinik Graz. Ursache ist die oftmals vorhandene multiple Komorbidität, aber auch, dass man den internistisch Kranken im Regelfall die medikamentöse VTE-Prophylaxe vorenthält, schreibt die Angiologin.

Vor allem Patienten mit COPD, Herzinsuffizienz, akuter Infektion oder vaskulärer Erkrankung haben ein erhöhtes VTE-Risiko, weshalb internationale Leitlinien die parenterale Prophylaxe…

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