Jahresabschluss Vorsicht beim „Begradigen“ von Gewinnen
Ausgaben ins alte oder neue Jahr schieben? Ein neues BFH-Urteil hat Brisanz.
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Auch Ärzte und Zahnärzte „begradigten“ ihre Gewinne etwas, indem sie z.B. vor Jahresende Vorauszahlungen auf teure Materialien o.Ä. leisteten oder aber bis zum 10. Januar des neuen Jahres alles bezahlten, was noch ins Vorjahr gehören könnte.
Der Bundesfinanzhof (BFH) macht ihnen jetzt aber mit einem jüngst veröffentlichten Urteil einen Strich durch diese Rechnung (Az.: X R 2/21). Er meint: Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben setzen voraus, dass sie kurz vor Beginn bzw. kurz nach dem Ende eines Kalenderjahres der wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind. Das sei aus dem Gesetzeszweck abzuleiten, Zufälligkeiten zu vermeiden. Diese würden…
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