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Kein Babykino mehr: Entbehrlicher Ultraschall bald verboten

Autor: Kathrin Strobel

Unsachgemäße Ultraschalluntersuchungen hinterlassen einen bitteren Beigeschmack bei der eigentlich vorteilhaften Methode. Unsachgemäße Ultraschalluntersuchungen hinterlassen einen bitteren Beigeschmack bei der eigentlich vorteilhaften Methode. © iStock/PeopleImages
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Bilder vom Kind im Mutterleib sind beliebt – aber ab 2021 verboten, sofern nicht medizinisch nötig.

Ultraschallaufnahmen des Ungeborenen, die nicht medizinisch begründet sind, werden ab 1. Januar 2021 untersagt sein. Egal, wie niedrig die angewendete Energie ist. Erlaubt bleiben Untersuchungen, die Teil der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge oder zur Abklärung medizinischer Fragestellungen nötig sind. Grundlage ist eine Verordnung des Bundesumweltministeriums zum Schutz vor Strahlen und Schallwellen.

Manche schallen den Bauch privat zu Hause

Kurzzeitige und sachkundig durchgeführte Untersuchungen seien für das Ungeborene unbedenklich, stellt der Gynäkologe Dr. Jochen­ Frenzel­ aus Saarbrücken klar. Das gelte auch für 3D- und 4D-Aufnahmen mit ihrer höheren Schallbelastung. Doch seit einigen Jahren lassen werdende Eltern Ultraschallbilder auch bei außermedizinischen Anbietern anfertigen oder leihen sich die dafür benötigten Geräte für zu Hause aus.

Das sei hoch problematisch, meint Dr. Frenzel. Denn durch unsachgemäßen Gebrauch oder zu lange Beschallung könne das Gewebe durchaus Schaden nehmen. So betrage die Erwärmung beim gepulsten Dopplerschall bei längerer Dauer bis zu 4 °C. „Man muss schon alles richtig machen, um dem Baby nicht zu schaden“, so der Experte.

Quelle: Pressemitteilung – Berufsverband der Frauenärzte e.V.