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Orthonyxiespangen gegen eingewachsene Nägel: „Nicht schön, aber schmerzfrei“

Autor: Maria Fett

Durch das Längenwachstum des Nagels muss die Position der Spange regelmäßig korrigiert werden. Durch das Längenwachstum des Nagels muss die Position der Spange regelmäßig korrigiert werden. © Amboss – stock.adobe.com
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Eingewachsene Nägel müssen nicht gleich operiert werden. Orthonyxiespangen biegen sie wieder gerade und werden teilweise auch bei Nicht-Diabetikern von den Kassen bezahlt. Wie eine solche Behandlung aussieht und worauf man bei der Verordnung achten sollte, erklären zwei Spezialisten.

Wenn Podologen lapidar als Fußpfleger bezeichnet werden, rollen sich bei Peter­ Kovar­ die Zehennägel auf. Nicht nur, weil der Titel nicht geschützt ist, sondern auch weil er meist zu völlig falschen Vorstellungen führt. „Wenn’s dumm läuft, geraten Patienten an eine Kosmetikerin, die maximal einen Wochenendkurs besucht hat.“ Der selbstständige Podologe aus Stutt­gart mahnte mit Nachdruck, podologische Maßnahmen nur an ausgebildete Spezialisten zu delegieren.

Dabei kommen nicht nur die typischen Diabetikerfüße für eine podologische Behandlung infrage, ergänzt sein Kollege Klaus­ Rössler­. In seiner Praxis habe er es häufig mit Patienten zu tun, die aufgrund von eingerollten oder eingewachsenen Fußnägeln über teils heftige Schmerzen klagen. Diese entstehen durch den Druck, den der deformierte Nagel auf das Nagelbett ausübt.

Podologische Therapie richtig verordnen

Orthonyxiespangen stehen zwar nicht im Hilfsmittelkatalog, können bei medizinischer Notwendigkeit aber ärztlich verordnet werden – auch ohne die Diagnose Diabetes mellitus, betonte Peter Kovar. Hilfreich bei Verordnung sind seiner Meinung nach –neben der Diagnose – auch Zusätze wie „5 x nachregulieren“ oder „zur Vermeidung einer OP“. Der kassenzugelassene (!) Podologe­ erstellt zuerst einen Kostenvoranschlag. Ob die Kosten (teilweise) erstattet werden oder der Patient sie selbst tragen muss, entscheidet die Krankenkasse daraufhin individuell.

Die Behandlung dauert bis zu einem Jahr

Für eine Korrektur setzt Rössler zum Beispiel individuelle Nagelspangen (Orthonyxiespangen) ein, die meist aus Metall bestehen und den Nagel anheben. Klebe- und Gelspangen gibt es auch. „Ziel ist es, den Nagel mit sanfter Gewalt zum korrekten Wachsen zu zwingen. Das ergibt einen vielleicht nicht unbedingt schönen, aber einen schmerzfreien Nagel“, so der Referent. Eine Behandlung dauert bis zu einem Jahr, währenddessen die Spange immer wieder an die sich verändernde Nagelform angepasst wird. Dabei legt der Podologe zunächst die beiden Schenkel der Spange an den Nagel an. Anschließend biegt er an den Enden des Drahtes jeweils ein kleines Häkchen und hängt diese unter den Nagelrand. Zum Schluss werden die Schenkel mit einer Schlaufe verbunden, überschüssige Drahtreste abgeschnitten und das überstehende Spangenende am Nagel fixiert.

Alle sechs bis acht Wochen zur Kontrolle

Wie stark die Spange zieht, entscheiden Patient und Podologe gemeinsam. „Sie sollte fest sitzen, aber nicht unangenehm zu spüren sein“, betonte Rössler. Prinzipiell müssen Betroffene während der gesamten Behandlung nicht mit Einschränkungen rechnen. Alle sechs bis acht Wochen werden sie zur Kontrolle gebeten, um notwendige Korrekturen vorzunehmen. Die Spange wandert mit dem Wachstum des Nagels nach vorn, weshalb der behandelnde Podologe sie wieder leicht nach hinten setzt und ggf. die Zugkraft reguliert. Rössler verlangt für eine einjährige Behandlung ca. 800 €, sechsmal Versetzen, Kontrolltermine, Vor- und Nachgespräch inklusive. Allerdings sollte man Patienten bei der Verordnung klar darüber informieren, dass diese Leistung aktuell nicht pauschal von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

Quelle: 55. Ärztekongress der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg