Anzeige

Pilze und Wild in Deutschland noch immer radioaktiv belastet

Autor: Kathrin Strobel

Bei wild wachsenden Pilzen misst man zum Teil mehrere Tausend Bq/kg. Bei wild wachsenden Pilzen misst man zum Teil mehrere Tausend Bq/kg. © iStock/miriam-doerr
Anzeige

Die Hälfte des bei dem Reaktorunfall in Tschernobyl freigesetzten Radiocäsiums ist bereits zerfallen. In manchen Regionen Deutschlands weisen Böden noch über 30 Jahre später hohe Werte auf. Wie gefährlich sind landwirtschaftliche Erzeugnisse, Pilze und Wild aus diesen Gebieten?

Über 30 Jahre nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl (1986) sind Teile Deutschlands noch immer mit dem Radionuklid Cäsium-137 belastet. Das betrifft vor allem den Bayerischen Wald und die Regionen südlich der Donau.

Dennoch können landwirtschaftliche Erzeugnisse aus inländischer Produktion bedenkenlos verzehrt werden, schreibt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in seinem Jahresbericht. Denn: Wer in Deutschland Lebensmittel in den Handel bringen möchte, muss gewährleis­ten, dass der Grenzwert für Radio­cäsium nicht überschritten wird. Dieser liegt bei 600 Bq/kg.

Auf Äckern Angebautes ist in der Regel unbedenklich

Zum Vergleich: Deutsches Fleisch erreichte 2018 im Rahmen einer bundesweiten Routineerhebung Maximalwerte von 8,5 Bq/kg. Blattgemüse aus dem Freilandanbau kam auf maximal 2,9 Bq/kg. Die Mittelwerte aller Lebensmittelgruppen lagen bei höchstens 0,2 Bq/kg, heißt es vonseiten des BfS.

Kritisch kann es allerdings sein, selbst gesammelte Pilze oder das Fleisch von selbst erlegtem Wild zu verzehren. Denn während Cäsium auf Ackerflächen meist stark an Tonminerale gebunden ist und daher kaum über die Wurzeln aufgenommen wird, ist der Stoff in den oberen Schichten des Waldbodens leicht verfügbar. So lassen sich in wild wachsenden Pilzen noch immer Radiocäsium-Werte von mehreren Tausend Bq/kg messen. Wildschweinfleisch enthält mitunter sogar bis zu  10 000 Bq/kg. Daher sollten selbst gesammelte Pilze und selbst erlegtes Wild nur in Maßen verzehrt werden, empfiehlt das BfS.

Wird der Grenzwert nur gelegentlich geringfügig überschritten, ist das laut den Experten aber unbedenklich. Denn nicht die spezifische Menge pro Mahlzeit, sondern die insgesamt aufgenommene Aktivität ist im Hinblick auf etwaige gesundheitliche Folgen bedeutsam. Diese beträgt pro Person und Jahr weniger als 100 Bq.

Quelle: Jahresbericht 2018/2019 des Bundesamts für Strahlenschutz