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Rechtsanspruch auf Lungensport: Was bei ambulanten Gruppen zu beachten ist

Autor: Friederike Klein

Vor jeder Trainingseinheit muss zunächst überprüft werden, ob der Patient diese gesundheitsbedingt antreten kann. Vor jeder Trainingseinheit muss zunächst überprüft werden, ob der Patient diese gesundheitsbedingt antreten kann. © iStock/vm
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Rehabilitationssport kommt für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um sie möglichst auf Dauer in das Gesellschafts- beziehungsweise Erwerbs­leben einzugliedern. Das gilt auch für den Lungensport.

Es gibt neue Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Lungen­sport, die demnächst publiziert werden sollen. Der Fürther Pneumologe Professor Dr. Heinrich­ Worth gab vorab erste Einblicke. Reha-Sport und -Funktionstraining werden von den Rehabilitationsträgern als ergänzende Leistung zur Reha gewährt. Nach Sozialgesetzbuch IX besteht ein Rechtsanspruch auf Lungensport.

Voraussetzung für die Anerkennung einer Lungensportgruppe sind eine Dauer von 45 Minuten pro Einheit, die Leitung durch einen Fachübungsleiter Lungensport und eine maximale Teilnehmerzahl von 15. In der Praxis ist aber eine Gruppengröße von 20–25 Teilnehmern empfehlenswert – ein paar Teilnehmer fehlen schließlich immer, gab der Kollege zu bedenken. Zudem braucht es für die Überwachung der Patienten bzw. die mindestens einmal jährlichen Verlaufskontrollen einen behandelnden Arzt. Seine Anwesenheit wie beim Herzsport wird laut Prof. Worth jedoch nicht gefordert. Ebenfalls essenziell ist die Absicherung durch eine pauschale Unfallversicherung.

Körperliche Untersuchung, Lufu, EKG und Röntgen

Bevor ein Patient am Lungensport teilnehmen kann, muss er von seinem Arzt gründlich untersucht werden. Dazu gehören neben der körperlichen Untersuchung die Lungenfunktionsprüfung (bei speziellen Indikatoren evtl. erweitert) und ein Ruhe- und Belastungs-EKG mit Messung der Sauerstoffsättigung. Ist Letztere auffällig, erfolgt eine Blutgasanalyse. Eine Röntgenthorax erscheint nur dann verzichtbar, wenn der Patient pulmonal stabil ist und die letzte Röntgenkontrolle noch kein Jahr her ist. Selbstverständlich muss der Arzt die geforderte Mindestbelastbarkeit dokumentieren und die individuelle Belastbarkeit angeben.

Voraussetzungen zur Teilnahme am ambulanten Lungensport sind:

  • eine Mindestbelastbarkeit von 25 Watt über zwei Minuten (ggf. 30 Minuten nach Inhalation von zwei Hüben eines kurz wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums)
  • Sauerstoffsättigung über 90 % unter Belastung (25 Watt), ggf. unter Sauerstoffgabe
  • Blutdruck systolisch ­< 220mmHg, diastolisch < 120 mmHg unter Belastung
  • keine Ischämiezeichen oder bedrohliche Rhythmusstörungen während der Belastung

Als Ausschlusskriterien für die Teilnahme am ambulanten Lungensport gelten:

  • dekompensiertes Cor pulmonale
  • Rechtherzbelastung bei pulmonaler Hypertonie in Ruhe (mittlerer pulmonalarterieller Druck > 25 mmHg)
  • Belastbarkeit bei der Ergometrie < 25 Watt
  • instabiles Asthma
  • medikamentös nicht kontrollierbares Anstrengungsasthma
  • exazerbierte COPD
  • hochgradige Osteoporose
  • sehr starkes Übergewicht, da man in diesen Fällen ggf. spezielle Übungen benötigt

Lungensport für Asthmatiker

Auch für Asthmakranke hat körperliche Aktivität prognostische Relevanz, betonte Prof. Worth. Der Arzt sollte daher mindestens einmal im Jahr nachfragen, wie sein Patient es mit dem Sporteln hält. Mindestens 30 Minuten täglich intensivere Bewegung als sonst sollten es schon sein. Auch kann der Arzt auf die Möglichkeit des Lungensports hinweisen und diesen gegebenenfalls verordnen. Das Training muss für Asthma­patienten eine besonders lange Aufwärmphase vorsehen. Schwimmen ist die Sportart mit der geringsten belastungsinduzierten Bronchokonstriktion. Wenn die Patienten lieber laufen gehen, sollten sie eine Allergieexpositon meiden, z.B. nicht an einem blühenden Getreidefeld vorbeijoggen. Gegen die belastungsinduzierte Bronchokonstriktion kann 15 bis 30 Minuten vor Trainingsbeginn ein rasch wirksames Beta-2-Sympathomimetikum inhaliert werden.

Ob ein Patient die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt, ist vor jeder Trainingseinheit zu überprüfen, zum Beispiel mithilfe eines Fragebogens. Alle Teilnehmer einer Übungseinheit sollten infektfrei sein – das gilt auch für den Übungsleiter, betonte Prof. Worth. Die subjektive Belastung sollte gering sein (Wert auf der Borg-Skala < 7), die Begleiterkrankungen stabil. Zu fordern ist außerdem ein Ruhe­blutdruck < 180/100 mmHg und ein Puls < 120/min. Bei großer Hitze oder bei anderen schwierigen klimatischen Bedingungen lässt man die Übungseinheit besser ausfallen.

Quelle: 51. Bad Reichenhaller Kolloquium