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Schwangerschaft: Rötelnimpfung für Fötus offenbar ungefährlich

Autor: Dr. Alexandra Bischoff

Immunisierung von Schwangeren im ersten Trimester ist kein Grund zur Panik. Immunisierung von Schwangeren im ersten Trimester ist kein Grund zur Panik. © iStock/Prostock-Studio
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Zwischen einer Impfung gegen die Röteln und der Konzeption soll mindestens ein Monat Abstand liegen. Was aber, wenn das Timing missglückt und unbeabsichtigt in die Schwangerschaft hineingeimpft wird?

Eine Infektion mit dem Rubella­virus bei nicht-immunen Schwangeren ist brandgefährlich. Vor allem in den ersten zehn Schwangerschaftswochen liegt das Risiko für die Übertragung des Wildvirus auf den Fötus mit bis zu 90 % besonders hoch. Gefürchtet ist die Rötelnembryopathie mit ein- oder beidseitiger Taubheit beim Neugeborenen, Herzvitien und Katarakt sowie Hepatosplenomegalie oder Lernstörungen.

Virus aus Vakzine kann die Plazenta passieren

Durch die rechtzeitige Rötelnimpfung der Frau lassen sich diese kongenitalen Komplikationen effektiv verhindern. Da aber nur wenig Daten zur Sicherheit attenuierter Lebendimpfstoffe während der Schwangerschaft vorliegen und da das Impfvirus die Plazenta passieren kann, ist die Vakzinierung – dem Vorsorgeprinzip folgend – bei werdenden Müttern kontraindiziert. Nach der Impfung sollen Frauen zudem, so wird ihnen geraten, tunlichst einen Monat lang nicht schwanger werden.

Liegen dennoch weniger als die empfohlenen vier Wochen zwischen Vakzinierung und Befruchtung, ist das kein Grund zur Panik. Denn bislang gibt es keinerlei ernst zu nehmende Hinweise darauf, dass eine Rötelnimpfung während der Schwangerschaft irgendwelche Schäden beim Fötus verursachen würde.

Ein Wissenschaftlerteam des Paul-Ehrlich-Instituts in Langen hat nun die Daten von 42 Untersuchungen zum Thema analysiert. Die Kohortenstudien, Fallserien und Einzelfallberichte hatten sich mit der Sicherheit von Rötelnimpfstoffen befasst, die kurz vor oder während der ersten drei Monate der Schwangerschaft gegeben worden waren. In keiner einzigen Arbeit, so schreiben die Autoren um Dr. Dr. ­Doris ­Oberle, fand sich ein bestätigter Fall einer iatrogenen kongenitalen Embryopathie. Allerdings, so schränken sie ein, ist die Evidenz ihrer Ergebnisse aufgrund kleiner Stichprobengrößen und fehlender Vergleichsgruppen begrenzt.

Eine transplazentare Infektion des Fötus durch das Impfvirus ist zwar möglich, schreiben sie weiter. Für das Ungeborene ist das jedoch klinisch nicht relevant. Demnach gilt auch weiterhin: Eine versehentliche Rötelnimpfung im Monat vor der Konzeption oder in der Schwangerschaft ist keine Indikation für eine Abtreibung. In diesem Punkt verweisen die Autoren auch auf die kürzlich aktualisierten Überwachungsstandards der WHO für impfpräventable Erkrankungen.

Nutzen-Risiko-Verhältnis fällt zugunsten der Impfung aus

Vielmehr, so resümieren die Forscher, verhindert die versehentliche Vakzinierung eine Rötelnembryopathie. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis fällt eindeutig zugunsten der Impfung aus. Für eine Änderung der bestehenden Empfehlung, einen Monat nach der Immunisierung nicht schwanger zu werden, besteht indes auch keine Notwendigkeit.

Quelle: Oberle D et al. Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 2020; 1: 23-31