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UV-Bestrahlungsgeräte Sonnenbrand auf Rezept

Autor: Dr. Melanie Söchtig

Die UV-Therapie bietet vielerlei Einsatzmöglichkeiten, sollte jedoch sorgfältig angewendet werden – Fehler resultieren in Verbrennungen und Ärzt:innen tragen die Konsequenzen der Behandlungsfehler. Die UV-Therapie bietet vielerlei Einsatzmöglichkeiten, sollte jedoch sorgfältig angewendet werden – Fehler resultieren in Verbrennungen und Ärzt:innen tragen die Konsequenzen der Behandlungsfehler. © yavdat – stock.adobe.com
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Die UV-Phototherapie ist eine unverzichtbare Behandlungsoption bei vielen dermatologischen Erkrankungen. Vieles kann delegiert werden. Kennen sich Mitarbeiter z.B. mit der Durchführung der verschiedenen Therapievarianten und den Geräteeinstellungen nicht richtig aus, muss der Arzt für die Schäden gerade stehen. 

Ein falsch eingestelltes UV-Gerät hinterlässt schmerzhafte Spuren auf dem Patienten. Dass diese auch rechtliche Konsequenzen haben können, geht aus einer Publikation von Lion Lehmann und Kollegen von der Fakultät für Gesundheit an der Universität Witten/Herdecke hervor. Dort beschreiben sie vier Fälle, in denen die Ärztekammer Nordrhein jeweils einen oder mehrere Behandlungsfehler festgestellt hatte.

Fall 1: Unglückliche Verwechslung

Eine 54-jährige Patientin mit atopischer Dermatitis (Hauttyp II) suchte im akuten Schub ihren Dermatologen auf. Dieser entschied sich für eine UVA-Therapie mit initial 0,1 J/cm2 die im Verlauf auf 0,5 J/cm2 gesteigert wurde. Nach der letzten Bestrahlung entwickelte die Patientin innerhalb weniger Stunden ein schmerzhaftes Erythem mit anschließender Blasenbildung und Schüttelfrost. In der Notaufnahme wurden Verbrennungen ersten und zweiten Grades festgestellt.

Sehr wahrscheinlich hatte die Medizinische Fachangestellte bei der letzten Sitzung UVA und UVB verwechselt. Eine Bestrahlung mit 0,5 J/cm2 UVB entspricht etwa dem Fünf- bis Achtfachen der normalen mittleren Erythemdosis beim Hauttyp II. Die Autoren kommentieren den Irrtum wie folgt: „Prinzipiell ist die Phototherapie eine delegierbare Leistung. Der behandelnde Arzt ist aber für die korrekte Durchführung verantwortlich und hat eine Aufsichtspflicht gegenüber den Praxismitarbeitern, die die Behandlung durchführen.“

Fall 2: Definitiv photoallergisch

In der Hautklinik sollte eine vom niedergelassenen Hautarzt vermutete Photoallergie überprüft werden. Die Abklärung erfolgte bei dem 52-jährigen Mann mittels Photopatch-Test, bei dem eine Hälfte des Rückens mit 60 J/cm2 UVA bestrahlt wurde. Ein paar Stunden später trat eine schmerzhafte Rötung im betroffenen Areal auf, die stationär behandelt werden musste. 

Das Problem lag in diesem Fall bei der zu hoch gewählten Strahlendosis. Eigentlich herrscht Einigkeit darüber, dass die empfohlene Energiedosis für einen Photopatch-Test am Rücken bei 5 J/cm2 UVA liegt. Den Patienten hatte man somit mit der zwölffachen Menge bestrahlt. 

Fall 3: Dreifache Fehlentscheidung

Gleich mehrere Fehler unterliefen einem Dermatologen bei der Behandlung eines neunjährigen Mädchens mit Vitiligo an den Extremitäten. Er vereinbarte mit den Eltern eine topische PUVA-Therapie und wies sie dazu an, im Vorfeld zu Hause ein Meladinine- bzw. Methoxsalenkonzentrat aufzutragen. 

Die betroffenen Körperstellen wurden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils für eine Minute mit UVA (Dosis nicht dokumentiert) bestrahlt. Bis zum darauffolgenden Tag entwickelte das Mädchen großflächige, schmerzhafte Erytheme und Blasen an den bestrahlten Stellen. Der Dermatologe behandelte diese mit Kortison-Salbenverbänden. Da die Schmerzen weiter zunahmen und Übelkeit hinzukam, brachten die Eltern das Mädchen in die Notaufnahme, wo es mehrere Tage intensivmedizinisch versorgt werden musste.

In diesem Fall war bereits die Therapieentscheidung problematisch gewesen, denn eine großflächige PUVA ist bei Kindern unter zwölf Jahren kontraindiziert, schreiben die Experten. Darüber hinaus muss das Methoxsalenkonzentrat verdünnt und wegen der hohen Nebenwirkungsrate vom Arzt bzw. einem Mitarbeiter aufgetragen werden. Schließlich erfolgte keine genaue Dosimetrie, weshalb es vermutlich zu einer Überdosierung kam. Als die Patientin mit den Verbrennungen vorstellig wurde, wäre eine sofortige Einweisung in die Klinik statt der Salbenverbände angezeigt gewesen.  

Fall 4: Haut nicht hin

Eine 52-Jährige mit Psoriasis (Hauttyp II) konsultierte, weil sich ihr Zustand verschlechterte, ihre Dermatologin. Diese verordnete eine UVB-Therapie, beginnend mit 0,05 J/cm2. Die Dosis wurde innerhalb von acht Bestrahlungen auf 0,46 J/cm2 gesteigert. Innerhalb weniger Stunden entwickelte die Frau eine schwere Dermatitis solaris, die mit intravenösem Prednisolon und topischen Kortikosteroiden behandelt werden musste. 

Die schwere Sonnenbrandreaktion kam vermutlich durch eine Überdosierung. Obwohl die Exposition anfangs korrekt gewählt war, hatte man die Energie viel zu schnell und unkontrolliert und nicht gemäß der Leitlinienvorgaben gesteigert. Nach den acht Bestrahlungen entsprach sie in etwa der fünf- bis achtfachen minimalen Erythemdosis bei Hauttyp II.

Quelle: Lehmann L, Hofmann S, Lehmann P „Die Kunst der UV-Phototherapie und Photodiagnostik nicht verlernen!“, Akt Dermatol 2023; 49: 100-102; DOI: 10.1055/a-1485-4638 © Georg Thieme Verlag KG Stuttgart, New York