Wenige Krebsregister schaffen es 2018
„Wir können mit Stolz feststellen, dass wir als eines der wenigen Länder in Deutschland den Aus- und Umbauprozess im vorgesehenen gesetzlichen Zeitrahmen geschafft haben“, erklärt die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) zum Landes-Krebsregister. Die Ministerin verwies auf das im April 2013 in Kraft getretene Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz (KFRG) des Bundes, welches die Länder verpflichtet, bis spätestens Ende 2018 klinische Krebsregister einzurichten. Das Krebsregister Rheinland-Pfalz habe bereits im vergangenen Jahr 40 der 43 Förderkriterien des GKV-Spitzenverbandes erfüllt. Es sei damit „Spitzenreiter im Ländervergleich“, so Bätzing-Lichtenthäler.
Grundstrukturen sind inzwischen überall vorhanden
„Die meisten klinischen Krebsregister haben beim Aufbau ihrer Strukturen große Fortschritte gemacht“, teilte der GKV-Spitzenverband kürzlich mit. Anders als noch 2016 seien nun in fast allen Bundesländern die Grundstrukturen vorhanden. „Auch wenn das eigentliche Ziel – arbeitsfähige Register in allen Bundesländern – leider noch fern ist, stimmt jetzt die Richtung“, kommentiert das die Vorstandsvorsitzende Dr. Doris Pfeiffer. Sie verweist darauf, dass das Bundeskabinett eine Ausweitung der Nachbesserungsfrist bis Ende 2019 plant. Dies sei „angesichts der Fakten notwendig und richtig, es dürfe aber nicht dazu führen, dass die Register ihre Aktivitäten zurückfahren“.
Laut Gesetz sollten die Krebsregister eigentlich Ende 2017 nach vierjähriger Aufbauphase arbeiten, doch selbst am Ende der vom Gesetzgeber eingeräumten Nachbesserungsfrist bis 31. Dezember 2018 werden voraussichtlich nur fünf der insgesamt 18 klinischen Krebsregister vollständig aufgebaut sein. Das sind jene in Baden-Württemberg, Berlin/Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz, wie ein aktuelles Prognos-Gutachten zum Umsetzungsstand zeigt.
In den übrigen klinischen Krebsregistern variiere der „Erfüllungsstand“, heißt es. In den klinischen Krebsregistern Bayern, Bremen und Sachsen-Anhalt wiesen die Berichte weniger als die Hälfte aller Förderkriterien als erfüllt aus. Die Gründe für die Nichterfüllung seien vielfältig, allgemeine Gesetzmäßigkeiten ließen sich nicht ableiten, wird weiter erklärt. Zwei wichtige Faktoren konnten die Autoren der Untersuchung dennoch identifizieren: Anforderungen des KFRG an das jeweilige Landesrecht sowie unterschiedliche Ausgangssituationen. So seien die Landesgesetze zur klinischen Krebsregistrierung in Sachsen und Sachsen-Anhalt erst seit diesem Jahr in Kraft.
Für Förderpauschalen sind viele Kriterien zu erfüllen
- Sachgerechte Organisation und Ausstattung, einheitliches Datenformat inklusive Datenschnittstellen zur Annahme, Verarbeitung und Weiterleitung;
- Mindestanforderung an den Grad der Erfassung und an die Vollständigkeit der verschiedenen Datenkategorien sowie an die notwendigen Verfahren zur Datenvalidierung;
- Einheitliches Verfahren zur Rückmeldung der Auswertungsergebnisse an die Leistungserbringer;
- Notwendige Verfahren zur Qualitätsverbesserung der Krebsbehandlung;
- Erforderliche Instrumente zur Unterstützung der interdisziplinären Zusammenarbeit;
- Kriterien, Inhalte und Indikatoren für eine landesbezogene Auswertung, die eine länderübergreifende Vergleichbarkeit garantieren;
- Modalitäten für die Abrechnung der klinischen Krebsregister mit den Krankenkassen.