Legenden und Verzeichnisse Bei der GOÄ muss man rechnen
Beratungen und Leistungskombinationen sollten unter Umständen ganz anders abgerechnet werden.
© MQ-Illustrations – stock.adobe.com
Die Nr. 3 GOÄ ist eine typische Hausarztleistung. Sie kann auch telefonisch erbracht werden. Eine indirekte Beratung des Kranken über eine berechtigte Bezugsperson (Familienangehörige, Pflegekräfte) ist ebenfalls nicht ausgeschlossen. Vor der Begründungspflicht beim Ansatz eines höheren Multiplikators sollte man nicht zurückschrecken.
Wichtig ist, dass man bei der mitunter nicht vermeidbaren Kombination der Beratungsleistung nach Nr. 3 und sog. technischen Leistungen in der GOÄ die jeweils höherwertige Variante wählt und/oder die Möglichkeit des Steigerungsfaktors in Betracht zieht. Eine Ergometrie z.B. ist mit 59,66 Euro (2,3-facher Steigerungssatz) höher bewertet als die Nr. 3 mit 20,10…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.