Kommentar Die Impfpflicht im Kleinen und Ganzen
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Die Gesunheitsämter sollen ihre Einzelfallentscheidungen über ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot, Bußgelder oder alternative Maßnahmen von den Aufgaben der Betroffenen, aber auch der Versorgungslage abhängig machen. Schwer vorstellbar, dass Alten- und Pflegeheime die Schließung droht, weil es dort zu viele spritzenscheue Werktätige gibt. Die Befürchtung, dass eine berufsgruppen- bzw. einrichtungsbezogene Impfpflicht zu nicht kompensierbaren Jobwechseln führt, hat sich in anderen Ländern nicht bestätigt.
Absehbar ist jedenfalls: Das Ganze wird sich hinziehen. Bis zur Entscheidung des Gesundheitsamtes wird eine Weiterbeschäftigung der jeweiligen Person grundsätzlich möglich sein.…
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