Klage des G-BA Eine Richtlinie zur Notfallversorgung sorgt für Streit
Der G-BA wirft dem Bundesgesundheitsministerium vor, Lösungen durch eigene Erwägungen zu ersetzen, und zieht vor Gericht.
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Insbesondere kritisiert G-BA-Vorsitzender Prof. Josef Hecken, das Ministerium ersetze fachliche Lösungen des Gremiums durch eigene fachliche Erwägungen. Dies gehe weit über eine rechtliche Prüfung hinaus. Zudem nehme das BMG fälschlicherweise an, der G-BA sei verpflichtet, Vergütungsregelungen festzulegen.
Da die Richtlinie eine Unterteilung der Patienten in verschiedene Dringlichkeitsstufen vorsieht, sah das Ministerium auch die Patientensicherheit gefährdet. Prof. Hecken lässt dies nicht gelten: „Das Einordnen von Hilfesuchenden in verschiedene Gruppen mit unterschiedlichem Behandlungsbeginn ist etablierte und originäre ärztliche Aufgabe.“
Des Weiteren monierte das Ministerium, dass…
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