Ernährungstherapie ist jetzt verordnungsfähig
Das Formular 18 wurde ergänzt.
© KBV
Für die Verordnung von Ernährungstherapie zulasten der GKV können Vertragsärzte, die auf die Behandlung von seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose spezialisiert sind, ab sofort das Formular 18 verwenden. Das Muster war bisher auf die Verordnung von Ergotherapie beschränkt. Nun wurde im Kopf des Formulars der Begriff „Ernährungstherapie“ ergänzt, der Inhalt weiter aber nicht verändert, informiert die KBV. Alte Formulare können zunächst aufgebraucht werden.
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