GOÄ: Wie die Zeitangaben für die Leichenschau zu verstehen sind

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Privatrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Die neue Abrechnung der Leichenschau ist eine Mischkalkulation auf Basis von Durchschnittszeiten. Die neue Abrechnung der Leichenschau ist eine Mischkalkulation auf Basis von Durchschnittszeiten. © MQ-Illustrations – stock.adobe.com

Die Zeitvorgaben von 20 Minuten bei der Nr. 100 GOÄ, von 40 Minuten bei der Nr. 101 und von 10 Minuten bei der Nr. 102 beziehen sich ausschließlich auf die Untersuchung der Leiche? Diese Auffassung wird seit Inkrafttreten der neuen Leichenschau-Abrechnung im Januar in etlichen Publikationen verbreitet. Doch das ist nicht richtig!

Beim neuen GOÄ-Bewertungssystem führt der Zeitfaktor auf Grundlage eines fiktiven Arztlohns zum jeweiligen Honorar der Leistung. Es handelt sich dabei um Durchschnittszeiten. Dieses Bewertungsprinzip wird bei der gesamten – noch nicht beschlossenen – Reform der GOÄ verwendet: Die Schwierigkeit einer Leistungserbringung wird nicht mehr – wie bei der noch gültigen GOÄ – über Multiplikatoren abgebildet, sondern über einen Zeitfaktor und Zuschläge.

Zeitfaktor und Zuschläge ersetzen den Multiplikator

Beides ist bei der Leichenschau bereits realisiert: Es gibt den Zeitfaktor bei den Nrn. 100 und 101 und einen Zuschlag für den Mehraufwand bei einer unbekannten Leiche. Die neuen Leistungen…

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