Labordiagnostik: Wer ist zuständig?

Kassenabrechnung , Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Anouschka Wasner

Für die Veranlassung eines Laborwertes ist der Arzt zuständig, der den Wert benötigt. Für die Veranlassung eines Laborwertes ist der Arzt zuständig, der den Wert benötigt. © Pixabay

Aufreibende Diskussionen, welcher Arzt die Laboruntersuchung veranlassen soll? Die KV Schleswig Holstein stellt klar: Für die Veranlassung eines Laborwertes ist der Arzt zuständig, der den Wert benötigt - Wirtschaftlichkeitsbonus hin oder her.

Wer ist bei gleichzeitiger haus- und fachärztlicher Behandlung eines Patienten für die Labordiagnostik verantwortlich? Seit der zum April 2018 in Kraft getretenen Laborreform ist diese Frage umstritten. Angefeuert wird die Diskussion über die Angst um den Wirtschaftlichkeitsbonus.

In einem Sonder-Newsletter bezieht die KV Schleswig Holstein Stellung: Maßnahmen, die der Arzt im Rahmen seiner Diagnostik oder Behandlung für notwendig erachtet, müssen von ihm nicht nur verantwortet, sondern auch veranlasst und wirtschaftlich durchzuführen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Fragestellung zu seinem Fachgebiet gehört.

Für die Veranlassung eines Laborwertes sei somit derjenige zuständig,…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.