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Mumps: Nach Krankenkontakt zu Hause bleiben

Autor: Dr. Dorothea Ranft/Dr. Susanne Gallus

Die Inkubationszeit des Virus beträgt im Mittel 18 Tage. Die Inkubationszeit des Virus beträgt im Mittel 18 Tage. © iStock/Dr_Microbe
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Pro Jahr werden in Deutschland rund 700 Mumps­fälle gemeldet. Die Erkrankung kann auch bei Geimpften ausbrechen. Als Schutzmaßnahmen gelten daher für Kranke und ihr Umfeld einige Einschränkungen.

Mumps kann Personen jeden Alters treffen. Übertragen wird die Erkrankung durch eine Tröpfcheninfektion oder direkten Speichelkontakt. Die „übliche“ Inkubationszeit von 16–18 Tagen schwankt beim ein oder anderen. Bereits sieben Tage vor Beginn der charakteristischen Parotisschwellung bis neun Tage danach ist ein Infizierter schon ansteckend – das gilt auch für klinisch inapparente Infektionen. Die größte Ansteckungsgefahr besteht zwei Tage vor Krankheitsausbruch bis vier Tage danach, heißt es im epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-Instituts, Berlin.

Parotitis epidemica

Charakteristisch für Mumps ist die entzündliche und schmerzhafte Parotis­schwellung. Diese kann ein- oder beidseitige auftreten und bis zu acht Tage anhalten. Bei etwa jedem Zehnten sind auch die submandibulären und sublingualen Speicheldrüsen beteiligt. Nicht selten gehen den chrarakteristischen Symptomen Fieber, Kopfschmerzen, Myalgien und Appetitverlust voraus. Bei Kleinkindern verläuft der Mumps mehrheitlich subklinisch oder als akute Atemwegserkrankung. Die Komplikationen, insbesondere durch eine ZNS-Beteiligung, steigen mit dem Alter. Außerdem können Orchitis (in ca. 30 % der Fälle) bzw. Mastitis oder Oophoritis auftreten.

Jeder Fünfte ist „vollständig und zeitgerecht“ geimpft

Wer sich einmal mit dem Erreger infiziert hat, erlangt für gewöhnlich lebenslange Immunität. In der Prävention hat sich außerdem die Schutzimpfung mit attenuierten Mumps-Viren am wirksamsten erwiesen. Zwar bietet die Impfung keinen 100%igen Schutz vor Reinfektionen und nur jeder fünfte Patient ist „vollständig und zeitgerecht“ geimpft. Jedoch lag 2018 die bundesweite Inzidenz für Mumps nur bei 0,6 pro 100 000 Einwohnern. In der Vorimpfära bis 1976 waren es noch über 200. Aktuell empfiehlt die Ständige Impfkommission die erste Impfung im Alter von 11–14 Monaten, an die sich eine zweite im Alter von 15–23 Monaten anschließt. Dadurch steigert sich die ursprüngliche Effektivität von 78 % auf 88 %. Eine versäumte Impfung sollte immer, und im Idealfall, bis zur Vollendung des 8. Lebensjahrs nachgeholt werden. Liegt das Geburtsjahr des nicht Geimpften vor 1970, ist keine Impfung nötig (Anmerkung der Redaktion: Es wird angenommen, dass bereits ein erworbener Schutz vorliegt). Untersuchungen belegen, dass inzwischen 96,9 % der Schulänfänger die erste und 92,6 % die zweite Vakzination erhalten haben. Um Ausbrüche und die Zirkulation des Virus kontinuierlich zu unterbinden, ist allerdings auch bei der Auffrischung mindestens eine 95-%-Abdeckung nötig, fordern die RKI-Spezialisten. Zusätzlich müssen die Impflücken bei Jugendlichen geschlossen werden. Wie geht man bei Infizierten vor? Bereits seit 2013 haben Ärzte bundesweit die Pflicht, Erkrankung und den Erregernachweis innerhalb von 24 h zu melden.

Schulverbot bis mindestens 5 Tage nach Krankheitsbeginn

Zur Diagnosesicherung im Verdachtsfall und zum Krankheitsmonitoring rät das RKI, Proben (z.B. Rachenabstrich oder Urin) an das Nationale Referenzzentrum für Masern, Mumps und Röteln zu schicken. Neben den gängigen Desinfektionsmaßnahmen ist insbesondere auf entsprechende Verhaltensregeln zu achten. Insbesondere wenn der Patient sich in ambulanter Behandlung befindet und aus ärztlicher Sicht noch Ansteckungsgefahr besteht. Ohne Ausnahmeregelung des Gesundheitsamtes bedeutet dies:
  • ein Tätigkeitsverbot, wenn in Gemeinschaftseinrichtungen* Kontakt zu Betreuten besteht
  • ein Besuchs- bzw. Nutzungsverbot der genannten Einrichtungen. Das gilt für genutzte Räumlichkeiten sowie für Veranstaltungen
Klingen die klinischen Symptome ab, kann Ihr kleiner oder großer Patient – frühestens 5 Tage nach Krankheitsbeginn – Gemeinschaftseinrichtungen wieder nutzen bzw. Tätigkeiten dort ausüben. Ein schriftliches Attest müssen Sie dafür nicht ausstellen. Allerdings ist nicht nur der Kranke von Bedeutung, sondern auch dessen Umfeld. Für dieses gelten Einschränkungen, falls Kontaktpersonen (geboren nach 1970) nicht bzw. nur einmal als Kinder geimpft wurden oder ihr Impf- und Immunstatus unklar sind. Gab es nur eine Impfung im Kindesalter, sollten Sie den Immunstatus bestimmen. Bei negativem IgG-Nachweis empfiehlt das RKI, denjenigen von Gemeinschaftseinrichtungen auszuschließen. Kontaktpersonen, die nie geimpft wurden oder nicht nachweisen können, dass sie es wurden, bleiben besser für die Dauer der mittleren Inkubationszeit (18 Tage) Schule, Kita und Co. fern bzw. werden postexpositionell geimpft. Nach dieser Impfung bzw. wenn Sie eine Immunität nachgewiesen haben, brauchen Sie im Normalfall keine Isolation mehr anordnen (Ausnahme siehe Kasten).

Schwangere und Mumps

Eine Infektion während der Schwangerschaft führt im Gegensatz zu früheren Annahmen nicht zu vermehrten kongenitalen Fehlbildungen. Auch der Verdacht auf eine erhöhte Abortrate hat sich nicht bestätigt. Trotzdem sollte sich jemand, der direkten Kontakt zu einem infektiösen Mumps-Patienten hatte und dessen IgG-Titer negativ bzw. unklar ist, von Schwangeren fernhalten – Gleiches gilt auch gegenüber Immunsupprimierten. Das schließt sowohl nicht bzw. nur postexpositionell Geimpfte ein als auch jene, die nur eine Impfung in der Kindheit erhalten haben.

* Gemeinschaftseinrichtungen sind laut Infektionsschutzgesetz § 33 Stätten, in denen überwiegend Jugendliche, Kinder oder Säuglinge betreut werden, z.B. Krippen, Kitas, Schulen, Ferienlager etc.

Quelle: RKI. Epid Bull 2019; 38: 397-403