Mumps

Definition

Erreger ist das Mumpsvirus – ein behülltes einzelsträngiges Negativstrang-RNA-Virus. Erregerreservoir ist nur der Mensch.

Die ganzjährig auftretenden Mumpsvirus-Infektionen sind weltweit endemisch verbreitet. Vor Einführung der Impfung Mitte der 1970iger Jahre waren vor allem 5- bis 9-jährige Kinder betroffen. Bei den letzten größeren Mumps-Ausbrüchen in Deutschland (z.B. Bayern 2010/2011) sind mehrheitlich 16- bis 24-Jährige erkrankt.

Die Übertragung erfolgt vor allem aerogen durch Tröpfcheninfektion und direkten Speichelkontakt – seltener auch durch mit Speichel kontaminierte Gegenstände.

Die Inkubationszeit liegt bei 12 bis 25 Tagen (in der Regel 16 bis 18). Die Ansteckungsfähigkeit ist 2 Tage vor bis 4 Tage nach Erkrankungsbeginn am größten. Insgesamt kann ein Infizierter 7 Tage vor bis 9 Tage nach Auftreten der Parotisschwellung ansteckend sein. Auch klinisch inapparente Infektionen sind ansteckend.

Die Erkrankung führt in der Regel zu lebenslanger Immunität. Nach der Impfung können dagegen trotzdem Mumpserkrankungen auftreten („Impfdurchbrüche“).

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Symptomatik

Bei mindestens 30–40 % der Infizierten verläuft die Erkrankung subklinisch oder asymptomatisch, bei Kindern unter zwei Jahren noch häufiger.

Prodromi (mehrere Tage):

  • subfebrile Temperaturen
  • Mattigkeit
  • evtl. Kopf-, Hals und Ohrenschmerzen
  • Myalgien
  • Appetitverlust

Parotitis:

  • schmerzhafte Parotisschwellung (20–30 % einseitig, 70–80 % beidseitig)
  • dauert 3 bis 8 Tage an
  • in 10 bis 15 % der Fälle Beteiligung der Beteiligung der submandibulären bzw. sublingualen Speicheldrüsen
  • evtl. transiente Taubheit

Komplikationen:

  • Orchitis (25 % der Männer) → evtl. mit Sterilität
  • Oophoritis (5 % der Frauen)
  • Mastitis
  • relativ häufig ZNS-Beteiligung: 10 % Meningitis (gute Prognose), selten Meningoenzephalitis mit ernster Prognose (Letalität 1,5 %)
  • Pankreatitis (ca. 4 %)
  • Innenohrschwerhörigkeit (Häufigkeit 1 : 10 000 Erkrankte)
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Untersuchung

Typisch ist die schmerzhafte Parotisschwellung (ein- oder beidseitig), unter Umständen sind auch die anderen Speicheldrüsen geschwollen.

Bei Orchitis lässt sich eine Hodenschwellung tasten.

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Labor

Bei typischen Verlauf lässt sich die Diagnose anhand der charakteristischen Ohrspeicheldrüsenschwellung stellen.

Laborveränderungen:

  • Amylaseerhöhung

Bestätigung:

  • virusspezifischer IgM-Antikörperanstieg beweist frische Infektion (AK bereits in den ersten Tage der Infektion nachweisbar)
  • bei Geimpften kann IgM-AK-Anstieg fehlen, dann evtl. signifikanter IgG-AK-Anstieg nach 10 bis 14 Tagen
  • Nachweis Virus-RNA (PCR) aus Urin, Rachenabstrich oder Zahntaschenflüssigkeit (in besonderen Fällen aus Liquor oder Biopsien)
  •  kostenfrei im Nationalen Referenzzentrum (NRZ) für Masern, Mumps, Röteln

Nach durchgemachter Parotitis sollte immer ein Audiogramm erfolgen, um eine Innenohrschwerhörigkeit auszuschließen.

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Differenzialdiagnostik

Parotitis:

  • Ductus-parotideus-Stein
  • eitrige Parotitis
  • Parotistumor
  • dentale Infektionen

Orchitis:

  • andere Ursachen für Hodenschmerzen (z.B. Hodentorsion)
Pharmakotherapie und nichtinvasive Therapie

Eine spezifische antivirale Therapie gegen Mumps gibt es nicht – daher ist die Therapie ausschließlich symptomatisch:

  • Antipyretika, Analgetika
  • bei Parotitis warme Ölverbände, breiige Diät, Mundpflege
  • bei Orchitis: Hodenhochlagerung, Antiphlogistika und Kortikosteroide

Meldepflicht:

Dem Gesundheitsamt muss der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Mumps (sowie der direkte oder indirekte Nachweis von Mumpsvirus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist) namentlich gemeldet werden (spätestens 24 Stunden nach Kenntnis).

Prävention

Die wirksamste Präventionsmaßnahme ist die Schutzimpfung (Lebendimpfstoff aus abgeschwächten Mumpsviren).

Nach den Empfehlungen der STIKO sollte die Erstimpfung im Alter von 11 bis 14 Monaten erfolgen – in Form eines Kombinationsimpfstoffes gegen Masern, Mumps und Röteln und evtl. Varizellen (MMR- oder MMRV-Impfstoff).

Mit der Zweitimpfung im Alter von 15 bis 23 Monaten (frühestens 4 Wochen nach der Erstimpfung) wird der Impfschutz verbessert.

Berufliche Impfindikationen:

Nach den STIKO-Empfehlungen sollten alle nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder nur einer Impfung in der Kindheit geimpft werden, die in Gesundheitsdienstberufen in der unmittelbarem Patientenversorgung sowie in Gemeinschaftseinrichtungen oder Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene tätig sind.

Eine postexpositionelle Impfung kann bei Ungeimpften innerhalb von 3 Tagen nach Kontakt mit einem Mumpserkrankten erfolgen.

Ausbreitungsschutz:

Nach dem Infektionsschutzgesetzes dürfen Personen, die an Mumps erkrankt oder dessen verdächtig sind, solange in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten (bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben) ausüben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann nach Abklingen der klinischen Symptome, jedoch frühestens 5 Tage nach dem Beginn der Mumps-Erkrankung erfolgen. Ähnliches gilt für unmittelbare Kontaktpersonen von Mumpserkrankten, bei denen nicht zwei Mumps-Impfungen dokumentiert sind.

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