Masern
Masern – Erreger und Übertragungswege
Masern sind eine hochansteckende, durch das Masernvirus verursachte Infektionskrankheit. Nach der Infektion vermehrt sich der Erreger zunächst im Respirationstrakt und breitet sich anschließend im Körper aus. Typisch ist der zweiphasige Verlauf mit einem katarrhalischen Stadium und einem nachfolgenden makulopapulösen Exanthem.
Die Inkubationszeit beträgt meist 7 bis 14 Tage bis zum Beginn des sogenannten katarrhalischen Stadiums, sie kann aber auch bis zu 21 Tage dauern. Zum Auftreten des Exanthems kommt es 14 bis 17 Tage nach der Infektion.
Masern können Kinder, Jugendliche und Erwachsene betreffen. Ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe besteht insbesondere bei Säuglingen, Kindern unter fünf Jahren, Erwachsenen ab dem 20. Lebensjahr, Schwangeren, mangelernährten und immunsupprimierten Personen.
In den vergangenen Jahren ist der relative Anteil der über 15-Jährigen unter den masernerkrankten Personen kontinuierlich angestiegen. Inzwischen entfällt mehr als die Hälfte der jährlich gemeldeten Fälle auf diese Altersgruppe. Dies deutet darauf hin, dass insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen weiterhin relevante Impflücken beziehungsweise ein unzureichender Masernschutz bestehen. Zum Thema der steigenden Fallzahlen in Deutschland siehe den Medical-Tribune-Artikel „Masernfälle nehmen auch hierzulande wieder zu“.
Erregersteckbrief: Warum Masern so ansteckend sind
Das Masernvirus gehört zur Gattung Morbillivirus in der Familie Paramyxoviridae. Es ist ein behülltes einzelsträngiges RNA-Virus. Der Mensch ist der einzige natürliche Wirt und das einzige bekannte Erregerreservoir. Übertragen wird das Virus vor allem über infektiöse Atemwegssekrete und Aerosole beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen. Auch die indirekte aerogene Exposition ist möglich. In geschlossenen Räumen kann das Virus noch bis zu etwa zwei Stunden infektiös bleiben, ein direkter Kontakt ist für die Übertragung der Masern nicht erforderlich.
Masern sind eine der ansteckendsten Krankheiten des Menschen überhaupt. Der Kontagionsindex liegt nahe 100 %. Der Erregerkontakt führt bereits bei kurzer Exposition zur Infektion und löst bei nahezu allen ungeschützten Menschen klinische Symptome aus, der Manifestationsindex beträgt also gleichfalls nahezu 100 %.
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt in der Regel vier Tage vor dem Auftreten des Exanthems und reicht bis vier Tage danach. Am höchsten ist das Übertragungsrisiko unmittelbar vor Beginn des Ausschlags. Die Inkubationszeit bis zu den ersten Beschwerden beträgt meist 7 bis 14 Tage, mitunter auch bis zu 21 Tage.
Masernviren sind antigenisch weitgehend stabil und bilden nur einen Serotyp. Die durch Impfung oder Infektion hervorgerufenen neutralisierenden Antikörper richten sich im Wesentlichen gegen das virale Oberflächenglykoprotein Hämagglutinin.
Es sind 24 Genotypen des Masernvirus beschrieben, die in acht Kladen (A, B, C, D, E, F, G, H) unterteilt werden. Aufgrund weltweit steigender Impfquoten sind mehrere Genotypen regional verschwunden oder werden nicht mehr nachgewiesen. Aktuell lassen sich weltweit vor allem Viren der Genotypen B3 und D8 beobachten.
Vor Einführung der Masernimpfung starben weltweit pro Jahr zwei bis drei Millionen Menschen an den Folgen einer Masernerkrankung. Nach Schätzungen der WHO konnten durch Impfungen zwischen 2000 und 2022 rund 57 Millionen Todesfälle verhindert werden. Dennoch forderten Masern im Jahr 2022 weltweit noch etwa 136.000 Todesopfer, überwiegend unter Kindern im Alter unter fünf Jahren.
Das Infektionsgeschehen in einem Land wird vor allem durch die Immunität der Bevölkerung, die Geburtenrate und die Bevölkerungsdichte beeinflusst. Nimmt die Viruszirkulation infolge steigender Impfquoten und Immunität ab, wächst die Gefahr für ausgedehnte Masernausbrüche, und die Wahrscheinlichkeit, dass empfängliche Personen erst im Jugend- oder Erwachsenenalter an Masern erkranken, steigt.
Typische Krankheitszeichen bei Masern
Das katarrhalische Krankheitsstadium
Nach der Inkubationszeit beginnt die Erkrankung meist mit der drei bis fünf Tage dauernden katarrhalischen Phase. Typisch für dieses Stadium sind:
hohes Fieber
ausgeprägtes Krankheitsgefühl
trockener oder bellender Husten
Rhinitis
Konjunktivitis mit geröteten, tränenden Augen und Lichtscheu
gelegentlich periorbitale Schwellung
Das exanthematische Krankheitsstadium
Das charakteristische Masernexanthem tritt typischerweise zwei bis vier Tage nach Beginn der ersten Symptome auf. Es beginnt meist im Gesicht, hinter den Ohren und am Haaransatz. Anschließend breitet es sich über den Rumpf auf die Extremitäten aus. Die makulopapulösen, teilweise konfluierenden Hautveränderungen können bei dunkler Haut weniger deutlich sichtbar sein. Das Exanthem hält meist vier bis sieben Tage an und kann beim Abblassen eine bräunliche Verfärbung oder feine Schuppung hinterlassen. Am fünften bis siebten Tag geht das Fieber zurück.
Pathognomonisch sind die im Bereich der Wangenschleimhaut auftretenden kalkspritzerartigen Koplik-Flecken auf gerötetem Grund. Bei bereits geimpften Patientinnen und Patienten können sie mitunter schwerer zu erkennen sein. Bei einigen Infizierten fehlen sie ganz.
Bei Erwachsenen können die Symptome stärker ausgeprägt sein. Bei Personen mit bestehendem Impfschutz sind sogenannte Durchbruchinfektionen möglich, die mit einem abgeschwächten oder atypischen klinischen Bild, weniger ausgeprägtem Exanthem oder einer kürzeren Fieberphase einhergehen können. Bei passender Exposition und entsprechender Symptomatik sollte ein Masernverdacht immer diagnostisch abgeklärt werden.
Masern können unter anderem zu Otitis media, Laryngotracheitis, viraler oder bakteriell superinfizierter Pneumonie, Diarrhö UND Enzephalitis führen. Infolge der Infektion von Immunzellen wie Lymphozyten und Makrophagen kommt es unter Umständen zu einer vorübergehenden Immunsuppression.
Was hat es mit der Immunamnesie nach Masern auf sich?
Eine Maserninfektion kann über die Infektion von Gedächtniszellen bis zu 70 % des bestehenden Antikörperrepertoires eliminieren. Die resultierende Immunamnesie erhöht über längere Zeit – diskutiert wird ein Zeitraum bis zu drei Jahren – die Anfälligkeit für weitere Infektionen.
Zu den schwersten Masernkomplikationen zählt die akute postinfektiöse Masernenzephalitis (APME). Sie entwickelt sich bei etwa einer von 1.000 erkrankten Personen, meist vier bis sieben Tage nach Auftreten des Exanthems. Typische Anzeichen sind Kopfschmerzen, Fieber und zunehmende Bewusstseinsstörungen, die bis zum Koma reichen können. Die Komplikation verläuft in etwa 10 bis 20 % der Fälle tödlich. Bei rund 20 bis 30 % der Betroffenen bleiben dauerhafte Schäden am zentralen Nervensystem zurück.
Eine seltene, aber schwerwiegende Spätfolge von Masern ist die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), die im Durchschnitt sechs bis acht Jahre nach der Infektion auftritt (siehe Kasten). Nach Angaben aus der Fachliteratur werden etwa vier bis elf SSPE-Fälle pro 100.000 Masernerkrankungen beobachtet. Besonders Kinder sind gefährdet. In der Regel endet die Erkrankung tödlich.
SSPE, die seltene Spätfolge der Masern
Die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) ist eine seltene, langsam fortschreitende und letztlich tödliche Erkrankung des zentralen Nervensystems. Sie kann mehrere Jahre nach einer Maserninfektion auftreten, häufig beginnt sie etwa sieben bis zehn Jahren nach der Erkrankung.
Zu den ersten Zeichen gehören psychische Veränderungen und Verhaltensauffälligkeiten sowie Konzentrationsstörungen. Im Verlauf verlieren die Betroffenen zunehmend ihre intellektuellen Fähigkeiten. Es kommt zu Myoklonien, epileptischen Anfällen, Bewegungsstörungen und schweren neurologischen Ausfällen bis hin zum Verlust sämtlicher Hirnfunktionen.
Nach Angaben aus der Fachliteratur werden etwa vier bis elf SSPE-Fälle pro 100.000 Masernerkrankungen beobachtet. Das Risiko für SSPE ist erhöht, wenn die Maserninfektion bei Kindern unter fünf Jahren auftrat. Unter Einjährige sind mit 170 SSPE-Fällen pro 100.000 Masernfällen besonders bedroht.
Die Diagnostik erfolgt in einem spezialisierten neurologischen Setting, unter anderem mit EEG, MRT oder CT sowie dem Nachweis intrathekaler masernspezifischer Antikörper im Liquor. Eine kurative Therapie steht nicht zur Verfügung. Die Masernimpfung verhindert die Wildvirusinfektion und damit auch das Risiko einer SSPE.
Ein Zusammenhang zwischen MMR-Impfung und SSPE wurde nicht nachgewiesen; das Impfvirus wurde bei SSPE-Erkrankten nicht gefunden.
Abgeschwächte Krankheitsverläufe, die als mitigierte Masern bezeichnet werden, treten bei Personen auf, deren Virusvermehrung durch vorhandene Antikörper teilweise gehemmt wird. Dies kann beispielsweise
bei Neugeborenen mit mütterlichen Antikörpern der Fall sein,
nach einer Antikörpergabe,
infolge einer nicht vollständig ausgeprägten Immunität nach einer Impfung.
Aufgrund der verminderten Virämie fällt das typische Exanthem dann häufig nur schwach aus, wodurch die klinische Diagnosestellung erschwert werden kann. Die Übertragbarkeit von Masern bei Personen mit sekundärem Impfversagen ist deutlich reduziert und gilt als selten, wurde jedoch mehrfach beschrieben.
Bei Menschen mit primären oder sekundären Immundefekten können Masern hingegen einen ungewöhnlich schweren, atypischen und teilweise tödlichen Verlauf nehmen. Zu den besonders gravierenden Komplikationen zählen die progressive Einschlusskörperchen-Enzephalitis (Measles Inclusion Body Encephalitis, MIBE) sowie schwere Pneumonien, darunter die fortschreitende Riesenzellpneumonie.
Red Flags: Was sind die Warnzeichen bei Masern?
Eine rasche ärztliche Beurteilung ist erforderlich bei:
Atemnot, Zyanose oder deutlicher Verschlechterung der Atmung
anhaltend hohem Fieber oder erneutem Fieber nach anfänglicher Besserung
ausgeprägter Trinkschwäche oder Zeichen der Dehydratation
Bewusstseinsstörungen, Krampfanfällen, starken Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit
ausgeprägter Somnolenz oder Verhaltensänderung
schweren Ohr-, Augen- oder Bauchbeschwerden
Erkrankung bei Säuglingen, Schwangeren oder immunsupprimierten Personen
Ansteckungsfähigkeit: Wie lange sind Masern infektiös?
Menschen mit Masern können andere Personen schon rund vier Tage vor Beginn des Exanthems anstecken. Die Ansteckungsfähigkeit bleibt gewöhnlich bis vier Tage nach dessen Auftreten bestehen. Besonders hoch ist das Übertragungsrisiko unmittelbar vor dem Einsetzen des Hautausschlags.
Welche Differenzialdiagnosen gilt es zu beachten?
Bei Fieber und Exanthem kommen unter anderem Rubella (Röteln), Scharlach, Erythema infectiosum (Ringelröteln), Exanthema subitum (Dreitagefieber), Arzneimittelexantheme, Enterovirusinfektionen und das Kawasaki-Syndrom infrage.
Bei Röteln sind Prodromalsymptome und Fieber meist weniger ausgeprägt; häufig bestehen retroaurikuläre oder okzipitale Lymphknotenschwellungen. Beim Scharlach stehen Pharyngitis, Halsschmerzen und ein feinfleckiges, sandpapierartiges Exanthem im Vordergrund. Beim Dreitagefieber tritt der Ausschlag typischerweise erst nach dem Abfiebern auf. Ein Arzneimittelexanthem zeigt meist keinen typischen katarrhalischen Verlauf mit Husten, Konjunktivitis und cephalokaudaler Ausbreitung.
Bei niedriger Maserninzidenz ist die alleinige klinische Diagnosestellung, insbesondere bei sporadischen Erkrankungsfällen, nicht ausreichend zuverlässig und sollte stets durch eine Laboruntersuchung ergänzt werden (siehe Tabelle unten). Tatsächlich erweisen sich die meisten Verdachtsfälle als andere Erkrankungen mit Hautausschlag, oft Ringelröteln oder Scharlach. Im Rahmen von Masernausbrüchen steigt der positive prädiktive Wert und damit die Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Masernerkrankung hingegen deutlich, sodass Verdachtsdiagnosen wesentlich häufiger labordiagnostisch bestätigt werden.
Jeder klinische Verdacht auf eine akute Masernerkrankung ist gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) sofort und noch vor der labordiagnostischen Bestätigung zu melden.
Masern in der Schwangerschaft
Eine Maserninfektion in der Schwangerschaft geht mit einem erhöhten Risiko für Komplikationen einher, insbesondere für Pneumonien. Beschrieben sind außerdem höhere Raten an Fehlgeburten, Frühgeburtlichkeit und ein erniedrigtes Geburtsgewicht. Bei Verdacht oder nach Erregerkontakt sollte die Schwangere daher umgehend ärztlich beziehungsweise infektiologisch und gynäkologisch beurteilt werden.
Vor einer geplanten Schwangerschaft soll der Impfschutz anhand des Impfausweises überprüft und vervollständigt werden. Eine routinemäßige Masern-IgG-Bestimmung ist bei dokumentierten Impfungen nicht erforderlich. Nach einer Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR-Impfung) soll, wenn möglich, ein Abstand von mindestens vier Wochen bis zur Konzeption eingehalten werden.
Die MMR-Impfung ist als Lebendimpfung in der Schwangerschaft kontraindiziert. Bei einer gesicherten Exposition einer ungeimpften oder nicht ausreichend geschützten Schwangeren kann innerhalb von sechs Tagen eine passive Immunisierung mit Immunglobulinen erfolgen. Die Entscheidung erfolgt ärztlich und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt. Beim klinischen Verdacht auf Masern ist eine labordiagnostische Untersuchung erforderlich. Eine versehentlich gegebene MMR-Impfung in der Schwangerschaft ist nach der S2k-Leitlinie kein Anlass für weiterführende pränatale Diagnostik.
Fehlende Impfungen sollen nach der Schwangerschaft, möglichst im Wochenbett, nachgeholt werden. Haushalts- und Kontaktpersonen können entsprechend der STIKO-Empfehlungen geimpft werden. Näheres ist in der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs beschrieben.
Maserndiagnostik: Klinisches Bild, PCR und Antikörpernachweis
Bei Fieber, Husten, Konjunktivitis und Exanthem sollte insbesondere bei fehlendem oder unklarem Impfschutz, nach Auslandsaufenthalt, bei bekanntem Erregerkontakt oder in einer Ausbruchssituation an Masern gedacht werden.
Bei Verdacht sollte die Patientin oder der Patient die Praxis oder Klinik vorab telefonisch informieren. Die Einrichtung kann dann die räumliche Trennung und geeignete Schutzmaßnahmen organisieren. In medizinischen Einrichtungen sind Standard- und Schutzmaßnahmen gegen luftgetragene Erreger erforderlich.
Anamnese
Im Patientengespräch zu erfragen ist:
Beginn und Verlauf von Fieber, Husten, Rhinitis, Konjunktivitis und Exanthem
Impfstatus und vorhandene Impfdokumente
Kontakt zu einer an Masern erkrankten Person oder Aufenthalt in einem Ausbruchsgeschehen
Reise- und Herkunftsanamnese
Aufenthalt in Gemeinschaftseinrichtungen
Schwangerschaft
Immunsuppression oder relevante Grunderkrankungen
kürzlich verabreichte MMR- oder MMRV-Impfung
mögliche Arzneimittelexposition
Für die Beurteilung einer Erregerexposition ist auch ein Aufenthalt in einem Raum relevant, in dem sich eine infektiöse Person noch bis zu zwei Stunden zuvor aufgehalten hat.
Klinische Untersuchung
Bei der klinischen Untersuchung ist zu achten auf:
den Allgemeinzustand und den Hydratationsstatus
Fieber und periorbitale Schwellung
Husten, Rhinitis und Konjunktivitis
Koplik-Flecken an der Wangenschleimhaut
das charakteristische cephalokaudale Exanthem
Atemfrequenz, Sauerstoffsättigung, pulmonale Auffälligkeiten
neurologische Auffälligkeiten
Zeichen einer bakteriellen Superinfektion
Basis-Labordiagnostik und Erregernachweis
Bei klinischem Verdacht sollte die Labordiagnostik möglichst bei der ersten Vorstellung eingeleitet werden. Zur Verfügung stehen:
RT-PCR aus Rachen- oder nasalem Abstrich
serologische Untersuchung auf Masern-IgM und -IgG
RT-PCR aus Urin (alternativ)
Die PCR ist insbesondere in der frühen Krankheitsphase hilfreich. Masern-IgM kann in den ersten drei Erkrankungstagen noch fehlen und ist bei Durchbruchinfektionen nach Impfung teilweise nur grenzwertig oder gar nicht nachweisbar. Ein negatives frühes serologisches Ergebnis schließt Masern daher nicht zuverlässig aus. Bei fortbestehendem klinischem Verdacht sollte das weitere Vorgehen mit dem zuständigen Labor beziehungsweise dem Gesundheitsamt abgestimmt werden.
Masern-IgG eignet sich zur Bestätigung einer zurückliegenden Infektion oder Immunität, sein Nachweis sollte aber nicht zur routinemäßigen Kontrolle nach einer Vakzinierung erfolgen. Nach zwei dokumentierten Impfungen ist eine Antikörperkontrolle in der Regel nicht erforderlich. Bei einem Ausschlag kurz nach einer MMR-Impfung hilft die Genotypisierung, zwischen Impfreaktion und Wildvirusinfektion zu unterscheiden.
Primäres oder sekundäres Impfversagen kann mithilfe der Bestimmung der Avidität der IgG-Antikörper unterschieden werden.
Labordiagnostischer Test | Probenmaterial | Transport | Zeitraum mit erwartbarem positivem Ergebnis | Anmerkungen |
PCR-Nachweis viraler RNA | Abstrich aus Rachen (empfohlen) oder Nase | feuchter Tupfer in Virustransportmedium | von Symptombeginn bis 7 Tage nach Auftreten des Exanthems, bei geimpften Personen bis 5 Tage | Serum ist ungeeignet; negatives Ergebnis schließt akute Erkrankung nicht aus |
PCR-Nachweis viraler RNA | Urin | Urinprobenröhrchen | 3–10 Tage nach Auftreten des Exanthems; bei geimpften Personen 3–7 Tage | mindestens 2 ml Urin |
Genotypisierung | aus den PCR-Proben | Vorgaben des Labors | s. o. | nur möglich bei positivem RNA-Nachweis und hoher Viruslast |
Masern-Anti-IgM | Blut/Serum | Serumröhrchen | ab etwa Tag 3 nach Auftreten des Exanthems bis 4–6 Wochen danach | bis Tag 3 nach Auftreten des Exanthems oft nicht nachweisbar; bei niedriger Inzidenz begrenzter positiver Vorhersagewert; bei negativem Ergebnis aus früh gewonnener Probe zweite Probennahme erwägen |
Masern-Anti-IgG | Blut/Serum | Serumröhrchen | Tag 5–7 nach Auftreten des Exanthems | Hinweis auf zurückliegende Infektion oder Immunität; nicht zur routinemäßigen Erfolgskontrolle nach zwei dokumentierten Impfungen nutzen |
Übersicht über die Labordiagnostik der Masern (nach: RKI-Ratgeber Masern)
Bildgebende oder invasive Untersuchungen sind nicht Bestandteil der Routinediagnostik unkomplizierter Masern. Bei Dyspnoe, Hypoxämie oder Verdacht auf Pneumonie kommen je nach klinischer Situation Röntgen- oder weitere bildgebende Verfahren infrage. Bei Bewusstseinsstörungen, Krampfanfällen oder anderen neurologischen Zeichen sind eine neurologische Mitbeurteilung erforderlich, gegebenenfalls mit Liquordiagnostik, EEG und MRT.
Molekulare Spurensuche: Das Nationale Referenzzentrum für Masern, Mumps, Röteln
Die molekulare Surveillance der Masern in Deutschland wird vom Nationalen Referenzzentrum für Masern, Mumps, Röteln (NRZ MMR) am Robert Koch-Institut durchgeführt. Das NRZ MMR untersucht eingesandte Proben von Masernverdachtsfällen, führt die Genotypisierung und Ganzgenomsequenzierung der Viren durch und ordnet die Fälle einzelnen Transmissionsketten zu. Darüber hinaus berät es Ärztinnen und Ärzte in Praxis, Klinik und Labor sowie den öffentlichen Gesundheitsdienst bei Fragen zur Maserndiagnostik. Für die kostenlose molekulare Diagnostik und die Probeneinsendung stellt das NRZ MMR auf seiner Website ein Merkblatt sowie ein Probenversandkit zur Verfügung.
Kontakt:
Nationales Referenzzentrum für Masern, Mumps, Röteln
Robert Koch-Institut, Abteilung für Infektionskrankheiten
Fachgebiet 12 – Masern, Mumps, Röteln und Viren bei Abwehrschwäche
Seestraße 10, 13353 Berlin
Ansprechpartnerin: Prof. Dr. Annette Mankertz
E-Mail: nrz-mmr@rki.de
Telefon: 030 18754-2610
Meldepflicht bereits bei Masernverdacht
Der Verdacht auf Masern, die Erkrankung und der Tod an Masern sind nach dem Infektionsschutzgesetz namentlich meldepflichtig. Auch der direkte oder indirekte Nachweis von Masernvirus ist zu melden, wenn er auf eine akute Infektion hinweist. Die Meldung muss unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Eine Meldung soll nicht bis zum Vorliegen der Laborbestätigung aufgeschoben werden.
Für die hausärztliche Praxis wird derzeit die DEGAM-Leitlinie „Vorgehen bei Veisrdacht auf Masern als meldepflichtige Erkrankung in der Primärversorgung" (S1, AWMF-Register-Nr. 053-067) erarbeitet. Sie soll das diagnostische und organisatorische Vorgehen bei Masernverdacht in der ambulanten Versorgung standardisieren.
Symptomatische Therapie, Isolation und Impfschutz
Eine spezifische antivirale Standardtherapie gegen Masern steht nicht zur Verfügung. Die Behandlung richtet sich nach dem Allgemeinzustand, dem Alter der Patientin oder des Patienten, Risikofaktoren und möglichen Komplikationen. Im Vordergrund stehen:
ausreichende Flüssigkeitszufuhr
körperliche Schonung
altersgerechte Fiebersenkung
Behandlung von Schmerzen und anderen Beschwerden
Behandlung von Schmerzen und anderen Beschwerden
Überwachung von Atmung, Hydratation und neurologischem Status
frühzeitige Behandlung von Komplikationen
Antibiotika sind routinemäßig nicht angezeigt. Sie kommen bei nachgewiesenen oder klinisch wahrscheinlichen bakteriellen Superinfektionen, etwa Otitis media oder bakterieller Pneumonie, infrage.
Eine Supplementierung mit Vitamin A kann bei Kindern mit bestehendem Vitamin-A-Mangel die Sterblichkeit infolge einer Masernerkrankung reduzieren, insbesondere im Alter unter zwei Jahren. Ein Vitamin-A-Mangel tritt vor allem in Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommensniveau häufig auf. Bislang ist jedoch nicht abschließend geklärt, ob eine Vitamin-A-Gabe auch in Regionen mit geringerer Masernsterblichkeit und niedriger Prävalenz von Vitamin-A-Mangel den Krankheitsverlauf verbessert oder die Mortalität senkt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt die Supplementierung von Vitamin A für alle Kinder mit schwerem Masernverlauf.
Erkrankte Personen sollen bis mindestens vier Tage nach Beginn des Exanthems keine Gemeinschaftseinrichtungen besuchen. In medizinischen Einrichtungen sind Schutzmaßnahmen gegen luftgetragene Keime erforderlich. Bei immunsupprimierten Patientinnen und Patienten kann eine längere Isolierung notwendig sein, da die Infektiosität verlängert sein kann.
Welche Impfstoffe stehen zur Verfügung?
Die wirksamste Prävention gegen Masern ist die aktive Impfung. Die verfügbaren Impfstoff sind Lebendvakzine und enthalten abgeschwächte Masernviren. In Deutschland werden sie meist als MMR-Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln oder als MMRV-Impfstoff mit zusätzlichem Varizellenschutz eingesetzt. Sie lösen sowohl eine Antikörper- als auch eine zelluläre Immunantwort aus. Näheres ist in der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs beschrieben.
Eine einzelne Masernimpfung schützt bereits die große Mehrheit der Geimpften, erreicht aber nicht bei allen einen ausreichenden Immunschutz. Deshalb sind zwei Impfstoffdosen erforderlich. Die zweite Impfung stellt somit keine Boosterung dar, sondern schließt vor allem Immunitätslücken nach der ersten Dosis. Sie sollte möglichst bald, frühestens jedoch vier Wochen nach der ersten Impfung erfolgen. Nach zwei Dosen liegt die Impfeffektivität gegen Masern bei etwa 96 %.
Die zweifache MMR-Impfung ist entscheidend, um in der Bevölkerung eine Masernimmunität von mindestens 95 % zu erreichen und damit die Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen (siehe Kasten). Sie verbessert zugleich den Schutz vor Mumps und Röteln.
WHO-Ziel der Masernelimination: Wo steht Deutschland?
Unter dem Begriff der Masernelimination versteht die WHO keineswegs die weltweite Ausrottung des Erregers. Gemeint ist vielmehr die nachhaltige Unterbrechung der Infektionskette innerhalb eines Landes oder einer Region.
Damit das Virus als eliminiert gilt, darf es innerhalb von 36 Monaten oder länger zu keiner endemischen Transmission des Virus innerhalb des betreffenden Landes oder der geografischen Region gekommen sein. Eine endemische Transmission bezeichnet das Bestehen einer ununterbrochenen Infektionskette über einen Zeitraum von zwölf Monaten oder länger.
Als wesentliche Voraussetzung für die weltweite oder regionale Elimination der Masern gilt eine Immunität von mindestens 95 % der Bevölkerung. Deutschland hat sich deshalb verpflichtet,
Impflücken zu schließen,
die Impfquoten für beide MMR-Dosen zu erhöhen,
Verdachtsfälle und Maserninfektionen intensiv zu untersuchen und
Infektionsketten schnell zu unterbrechen.
Wesentlicher Bestandteil der Masern-Surveillance sind die unverzügliche Meldung bei Krankheitsverdacht oder bestätigter Infektion an das Gesundheitsamt, die schnelle Nachverfolgung von Kontakten, eine leistungsstarke Labordiagnostik und die molekulare Charakterisierung gefundener Masernviren (Näheres zum Nationalen Referenzzentrum Masern, Mumps, Röteln siehe Kasten oben: „Molekulare Spurensuche“).
In Deutschland wurde die Unterbrechung der Viruszirkulation für die Jahre 2022 und 2023 bestätigt. Die Bundesrepublik war der offiziellen Anerkennung des Maserneliminationsstatus damit bereits sehr nahe. Im Jahr 2024 wurde allerdings während des gesamten Jahres die Sequenzvariante D8-5963 nachgewiesen.
Zwar ließ sich per Genomsequenzanalyse zeigen, dass es sich dabei offenbar um mehrfache Virusimporte eng verwandter D8-5963-Varianten sowie einen zeitlich und räumlich begrenzten Ausbruch einer weiteren Variante handelte. Allerdings folgte die Regionale Verifizierungskommission der WHO aufgrund von Datenlücken dieser Bewertung nicht. Daher muss Deutschland den Nachweis einer unterbrochenen Transmission erneut über einen Zeitraum von drei Jahren erbringen. Näheres zu diesem Thema bietet der Medical-Tribune-Artikel „Masern in Deutschland: WHO erkennt Elimination für 2024 nicht an“.
Bei der ersten Impfung wird in Deutschland in der Regel die simultane Gabe von MMR- und Varizellenvakzin an unterschiedlichen Körperstellen bevorzugt. Damit lässt sich das Risiko für Fieberkrämpfe im Vergleich zu einer MMRV-Gabe als erste Impfung verringern. Für die zweite Impfung kann ein MMRV-Impfstoff eingesetzt werden. Unterschiedliche Lebendimpfstoffe können am selben Tag verabreicht werden. Werden sie nicht gleichzeitig gegeben, ist in der Regel ein Abstand von mindestens vier Wochen einzuhalten. Näheres ist in der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs beschrieben.
Wie lauten die STIKO-Empfehlungen für Kinder?
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt die erste MMR-Impfung in der Regel im Alter von 11 Monaten und die zweite Impfung im Alter von 15 Monaten. Zwischen beiden Impfungen muss ein Mindestabstand von vier Wochen liegen. Fehlende Impfungen bei Kindern und Jugendlichen sollen so bald wie möglich nachgeholt werden. Eine unvollständige Impfserie muss nicht neu begonnen werden.
Bei bevorstehender Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung oder bei erhöhter Infektionsgefahr kann die erste Impfung bereits ab einem Alter von neun Monaten erfolgen. Für Säuglinge im Alter von sechs bis acht Monaten kann eine Impfung im Ausbruchsgeschehen oder bei besonderer Reiseindikation nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung in Ausnahmefällen als Off-Label-Anwendung erwogen werden (siehe Kasten). Nach einer Impfung im Alter von sechs bis acht Monaten sind zwei weitere MMR-Impfstoffdosen im Alter von 11 und 15 Monaten erforderlich. Bei einer Erstimpfung im Alter von neun oder zehn Monaten soll die zweite Dosis bereits zu Beginn des zweiten Lebensjahres erfolgen.
Mütterliche Antikörper können die Immunantwort bei Säuglingen abschwächen. Der sogenannte Nestschutz ist zeitlich begrenzt und schützt nicht zuverlässig über das gesamte erste Lebensjahr.
Reise geplant? Bitte Masernschutz prüfen!
Masernepidemien sind weltweit möglich. Vor einer Reise sollten der Impfstatus von Kindern, aber auch von Erwachsenen überprüft und fehlende Impfungen ergänzt werden. Einzelne Länder können bei Einreise einen Impf- oder Immunitätsnachweis verlangen. Aktuelle Hinweise sollten über das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland und die STIKO-App des Robert Koch-Instituts geprüft werden.
Die Masernimpfung ist keine zusätzliche länderspezifische Impfung, sondern Bestandteil des regulären Impfschutzes. Eine Reise in ein Land mit erhöhtem Masernrisiko kann jedoch Anlass sein, eine Impfung im Säuglingsalter vorzuziehen. Für Kinder kann die erste MMR-Impfung bei erhöhter Infektionsgefahr bereits ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat erwogen werden. Anschließend sind zwei weitere Impfstoffdosen im Alter von 11 und 15 Monaten erforderlich.
Zu anderen Lebendimpfungen, insbesondere zur Gelbfieberimpfung, müssen die empfohlenen Zeitabstände beachtet werden. Näheres ist in der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs beschrieben.
Eine weiterführende Orientierung bietet der Medical-Tribune-Beitrag „Erst impfen, dann reisen – Masern, Tetanus und Pertussis nicht vergessen!“.
Impfung von Erwachsenen und beruflich exponierten Personen
Für nach 1970 geborene Erwachsene empfiehlt die STIKO eine einmalige Masernimpfung, wenn
keine Masernimpfung dokumentiert ist,
nur eine Impfung in der Kindheit dokumentiert ist,
der Impfstatus unklar ist.
Im Rahmen einer Postexpositionsprophylaxe sollten nach 1970 geborene Personen mit unklarem Impfstatus, fehlender Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit möglichst innerhalb von drei Tagen nach Exposition mit einem MMR-Impfstoff geimpft werden. Fehlende Impfungen sind altersentsprechend zu ergänzen.
Für nach 1970 geborene Personen mit erhöhtem beruflichem Expositionsrisiko werden zwei dokumentierte Masernimpfungen empfohlen. Dies betrifft unter anderem Tätigkeiten
in medizinischen Einrichtungen,
in Pflegeeinrichtungen,
in Gemeinschaftseinrichtungen,
in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung,
in Fach-, Berufs- und Hochschulen,
mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material.
Die zweite MMR-Impfung ist kein Booster. Sie schließt vielmehr Immunitätslücken nach der ersten Dosis. Nach zwei dokumentierten Impfungen ist keine regelmäßige Auffrischung und in der Regel keine Antikörperkontrolle erforderlich.
Bei verlorenem Impfpass gelten nicht dokumentierte Impfungen grundsätzlich als fehlend. In dieser Situation ist eine Nachimpfung meist sinnvoller als eine Titerbestimmung. Nach sicher durchgemachter Masernerkrankung besteht ein dauerhafter Schutz, eine bloße Erinnerung an eine frühere Erkrankung gilt jedoch nicht als ausreichender Immunitätsnachweis.
Kontraindikationen und häufige Impffragen
Die MMR-Impfung erfolgt mit einem Lebendimpfstoff. Sie ist unter anderem kontraindiziert bei:
Schwangerschaft
schweren Immundefekten oder immunsuppressiver Therapie
schwerer allergischer Reaktion auf eine frühere Dosis oder einen Impfstoffbestandteil
Eine Hühnereiweißallergie allein ist keine generelle Kontraindikation für die MMR-Impfung. Bei einem leichten Infekt ohne hohes Fieber kann in der Regel geimpft werden. Bei einer akuten Erkrankung mit deutlichem Fieber oder reduziertem Allgemeinzustand sollte die Impfung bis zur Genesung verschoben werden.
Nach der MMR-Impfung können vorübergehende lokale Reaktionen, Fieber oder ein leichtes Exanthem auftreten. Diese sogenannten Impfmasern sind nicht ansteckend. Schwere allergische Reaktionen sind sehr selten. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen MMR-Impfung und Autismus besteht nicht (siehe Kasten).
Verursacht die MMR-Impfung Autismus?
Die wiederholt vorgebrachte Behauptung, die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln könne eine Autismus-Spektrum-Störung auslösen, ist wissenschaftlich widerlegt. Zahlreiche große Studien und Metaanalysen haben keinen kausalen Zusammenhang zwischen Impfungen und der Entwicklungsstörung gefunden. Die MMR-Impfung verursacht keinen Autismus und erhöht auch nicht das Risiko dafür. Geimpfte und ungeimpfte Kinder entwickeln gleich häufig eine autistische Störung.
Die ersten Anzeichen der Entwicklungsstörung zeigen sich häufig in den ersten Lebensjahren, also in einer Phase, in der Kinder auch gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft werden. Dieser zeitliche Zusammenhang kann fälschlicherweise als Ursache missgedeutet werden.
Autismus ist eine neuroentwicklungsbedingte Störung, an deren Entstehung vor allem genetische Faktoren beteiligt sind. Hinweise aus der Entwicklungsforschung sprechen dafür, dass Veränderungen der Gehirnentwicklung bereits vor der Geburt oder im ersten Lebensjahr beginnen können, also vor der ersten regulären MMR-Impfung.
Der Mythos, die MMR-Impfung verursache Autismus, geht auf eine inzwischen zurückgezogene Publikation aus den 1990er-Jahren zurück. In ihr hatte ein Arzt behauptet, die Kombinationsimpfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln würden den Darm schädigen und so zu Autismus führen. Später stellte sich heraus, dass wesentliche Daten der Arbeit gefälscht waren und dass der Arzt finanziell von der Veröffentlichung und der Verbreitung der Falschinformationen profitierte.
Wegen unethischen Verhaltens wurde ihm die ärztliche Zulassung entzogen. Die Publikation wurde zurückgezogen, und die Mitautorinnen und Mitautoren sowie das Fachjournal distanzierten sich öffentlich von den Aussagen des Arztes.
Was an den verschiedenen Impfmythen – darunter auch die Behauptung, Impfrisiken und Nebenwirkungen seien kaum bekannt, oder die fatale Fehleinschätzung, nur eine „echte” Infektion verleihe optimale Immunität – wissenschaftlich gesehen dran ist, zeigt der Beitrag „Sechs Mythen von Impfgegnern“. Trotz aller Aufklärung halten sich auch mehrfach widerlegte Impfmythen hartnäckig. Für sie scheint es bislang kein wirksames Eliminationsprogramm zu geben.
Postexpositionsprophylaxe: Schutzmaßnahmen nach Masernkontakt
Bei empfänglichen, immunkompetenten Kontaktpersonen kann eine MMR-Impfung innerhalb von 72 Stunden nach der Exposition einen Masernausbruch verhindern oder abschwächen. Bei Schwangeren und Menschen mit relevanter Immunsuppression ist die Lebendimpfung kontraindiziert. Für diese Gruppen kann nach individueller Prüfung innerhalb von sechs Tagen eine passive Immunisierung mit Immunglobulinen angezeigt sein. Näheres ist in der Fachinformation des verwendeten Präparats beschrieben.
Nach der Gabe von Immunglobulinen kann sich der empfohlene Zeitpunkt einer späteren MMR-Impfung verschieben. Die Planung soll deshalb mit dem Gesundheitsamt oder einer erfahrenen ärztlichen Stelle abgestimmt werden.
STIKO-Empfehlung und das Masernschutzgesetz
Die STIKO-Empfehlung ist eine medizinische Impfempfehlung. Davon zu unterscheiden ist die Nachweispflicht nach dem Masernschutzgesetz. Für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, die Gemeinschaftseinrichtungen besuchen sollen, sowie für bestimmte Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen kann ein Nachweis über Impfschutz, Immunität oder eine medizinische Kontraindikation erforderlich sein (siehe hierzu den Medical-Tribune-Artikel „Masernschutzgesetz: Konsequenzen für die Hausarztpraxis“).
Als Nachweis kommen je nach Situation insbesondere ein Impfausweis, ein ärztliches Zeugnis über Immunität oder eine Kontraindikation sowie ein geeigneter Laborbefund infrage. Eine bloße mündliche Erinnerung an eine frühere Masernerkrankung reicht nicht aus. Für Beschäftigte kann die Nachweispflicht auch Tätigkeiten ohne unmittelbaren Patientenkontakt erfassen, etwa Reinigung, Verwaltung oder andere Aufgaben innerhalb einer medizinischen Einrichtung. Die konkrete Einordnung richtet sich nach der Einrichtung und den gesetzlichen Vorgaben.
Leitlinien und Gesetze
AWMF Leitlinien-Register, Leitlinie in Arbeit: S1-Leitlinie – Vorgehen bei Verdacht auf Masern als meldepflichtige Erkrankung in der Primärversorgung
AWMF Leitlinien-Register: S1-Leitlinie – Infektiologische Versorgung von Flüchtlingen im Kindes- und Jugendalter in Deutschland
AWMF Leitlinien-Register: S2k-Leitlinie – Labordiagnostik schwangerschaftsrelevanter Virusinfektionen
Bundesamt für Justiz: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) § 6 Meldepflichtige Krankheiten
Bundesamt für Justiz: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) § 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
Quellen
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Erregersteckbrief Masern
Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Internetseite zum Thema Masern
Centers for Disease Control and Prevention (CDC): Clinical Overview of Measles
Centers for Disease Control and Prevention (CDC): Interim Infection Prevention and Control Recommendations for Measles in Healthcare Settings
Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V.: Masern
gemeinsame Internetseite von BMG, RKI und BIÖG: Internetseite zum Masernschutzgesetz
Robert Koch-Institut: RKI-Ratgeber – Masern
Robert Koch-Institut: Masern
Robert Koch-Institut: Impfen – Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen Masern
Robert Koch-Institut: Impfmythen – Falschinformationen wirksam aufklären
Robert Koch-Institut: Nationales Referenzzentrum Masern, Mumps, Röteln (NRZ MMR)
World Health Organization (WHO): Measles – Fact Sheet
Literatur
Matysiak-Klose D et al. Dtsch Arztebl Int 2024; 121: 875-881; doi: 10.3238/arztebl.m2024.0211
Do LAH, Kim Mulholland K. N Engl J Med 2025; 393: 2447-2458; doi: 10.1056/NEJMra2504516
