Muss die ärztliche Approbation während eines Betrugsverfahrens ruhen?
Das Ruhen der Approbation darf nur unter sehr engen Voraussetzungen erfolgen.
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Ein Allgemeinmediziner hatte über fünf Jahre hinweg falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt und so Leistungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz von den gesetzlichen Krankenkassen ausgelöst. Im Zuge von Ermittlungen lagen dann auf einmal sogar drei Anklagen gegen ihn vor: In einer ersten Anklageschrift gegen den Arzt ging es um den Betrug im Zusammenhang mit dem missbräuchlichen Bezug von Leistungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz – allein hierbei wurden dem Arzt schon 1249 rechtswidrige Handlungen zur Last gelegt. In einer zweiten Anklage wurde der Arzt beschuldigt, unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben, die für Abschlüsse von Risikolebensversicherungen eingesetzt…
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