Plausibilitätsprüfung: Wer hat an der Uhr gedreht?
Warum zwölf Hausarzt-Stunden oft schneller vergehen als zwölf KV-Stunden.
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Nach § 106a SGB V ist die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der vertragsärztlichen Abrechnung zu prüfen. Primäres Kriterium für die Veranlassung einer Plausibilitätsprüfung sind die von einem Arzt pro Tag abgerechneten Leistungen im Hinblick auf den damit verbundenen Zeitaufwand.
Die im Anhang 3 des EBM den Gebührenordnungspositionen zugeordneten Zeiten werden dabei als untere Schwellenwerte angesetzt. Werden diese unterschritten, erscheint ein ordnungsgemäßes Erbringen der Leistung nicht mehr plausibel.
Magische Grenze: drei Tage im Quartal mehr als 12 Stunden
Auf dieser Grundlage können aus der eingereichten Abrechnung Rückschlüsse auf die zur Behandlung aufgewendete Zeit gezogen…
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